Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Lohnfortzahlung - Beschäftigungsverbot 2. Schwangerschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Lohnfortzahlung - Beschäftigungsverbot 2. Schwangerschaft

Camu

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Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zu folgender Situation: eine Angestellte, mit unbefristetem Arbeitsvertrag, arbeitet während Ihrer Elternzeit in Teilzeit (z.B. 20h/Woche). Sie wird während dieser Elternzeit nun erneut schwanger und erhält ein Beschäftigungsverbot. Sie hätte, wenn ich vorherige Anfragen/Antworten richtig deute, nun Anspruch auf die Lohnfortzahlung des Entgeltes für die 20h/Woche. Wenn die Elternzeit für das 1. Kind während des Beschäftigungsverbotes mit dem 2. Kind nun endet und die Schwangere eigentlich wieder Vollzeit (40h/Woche) arbeiten würde, es aufgrund des Beschäftigungsverbotes aber nicht darf. Erhält sie dann als Lohnfortzahlung das Entgelt für die 40h/Woche oder bleibt es bei dem vorherigen Betrag der 20h/Woche, der zu Beginn des Beschäftigungsverbots galt? Für Ihre Antwort danke ich Ihnen im voraus. MfG Camu


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, dann bekommt Sie ab dem AUfleben des alten Vertrages den vollen Lohn Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Es ist so zu zahlen, als wenn sie anwesend wäre. Bis Ende der 1. Elternzeit 20 Stunden, danach Vollzeit. So würde sie ja auch ohne erneute Schwangerschaft arbeiten.


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