atop
Guten Morgen Frau Bader, Wie wird das Gehalt während des Beschäftigungsverbots im folgenden Fall berechnet: Nach der 1-jährigen Elternzeit ist meine Frau wieder zurück zur Arbeit (beim selben AG wie vor der EZ). Sie arbeitet aber nur 1 Monat und nimmt dann “unbezahlten Urlaub” um sich um das erste Kind weiter zu kümmern. Ein Monat später ist sie wieder schwanger. Wenn sie dann Beschäftigungsverbot bekommt, welcher Bezugszeitraum wird für ihr Gehalt während des BV berücksichtigt? Wird auch der “Unbezahlte Urlaubsmonat” für den Bezugszeitraum mitberücksichtigt? Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Hallo, sie bekommt das, was sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würde. Da sie ja in unbezahlten Urlaub ist und nichts bekommt, bekommt sie auch im Beschäftigungsverbot nichts. Liebe Grüße NB
mellomania
sie wird gar keine beschäftigungsverbot bekommen da sie nicht beschäftigt ist. sie hat ja unbezahlten urlaub. daher erhält sie nichts. ein eventuelles bv greift erst wenn sie nach dem unbezahlten urlaub wieder arbeitet.
atop
Danke für die Antworten.
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