Meine Schwiegertochter hat im August 2016 eine Tochter geboren und befindet sich bis August 2018 in Elternzeit. Muss sie erst wieder einen bestimmten Zeitraum - 3 Monate arbeiten gehen, um bei erneuerter Schwangerschaft Mutterschaftslohn in der Zwischenzeit vor der Geburt zu erhalten? Oder könnte sie schon jetzt schwanger werden und bekäme sie vom Arbeitgeber Lohnfortzahlung (Mutterschaftslohn). Sie arbeitete vor der 1. Schwangerschaft als Altenpflegerin und hat absolutes Beschäftigungsverbot gehabt, was sie jetzt auch wieder bekäme.
von
Prinzchen
am 16.01.2018, 14:27
Antwort auf:
2. Schwangerschaft während Elterngeld absolutes Beschäftigungsverbot
Hallo,
ab dem ersten Tag nach der Elternzeit bis zu Beginn des neuen Mutterschutzes kann sie, auch ohne dass sie gearbeitet hat, wieder Mutterschaftlohn im Beschäftigungsverbot bekommen.
Sie muss aber berücksichtigen, dass sich das Mutterschutzgesetz geändert hat und der Arbeitgeber sie, bevor er ein Beschäftigungsverbot ausspricht, umsetzen soll.
Nicht alle Tätigkeiten als Altenpflegerin fallen unter ein Beschäftigungsverbot.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.01.2018
Antwort auf:
2. Schwangerschaft während Elterngeld absolutes Beschäftigungsverbot
Ein BV würde vor Ende der EZ gar nicht greifen, außer sie würde innerhalb der EZ arbeiten gehen. Ist sie daheim, braucht sie kein BV. Wenn die EZ endet und sie sollte dann schwanger sein, würde neu geschaut werden. Ob sie beim ersten Kind ein BV hatte oder nicht spielt keine Rolle, zumal sich die Gesetzeslage seit diesem Jahr verändert hat. Also sicher damit planen kann niemand mehr.
Mitglied inaktiv - 16.01.2018, 16:02