Mitglied inaktiv
Guten Morgen Frau Bader, Julius wird am 23.7.2010 1 Jahr alt und ich müßte ab diesem Tag wieder arbeiten gehen, da ich Elternzeit für ein Jahr beantragt habe. Nun bin ich aber ungeplant wieder schwanger geworden, 6. Ssw. Mein Problem ist, ich arbeite in der ambulanten Pflege (unbefristeter Vollzeitvertrag), war in der Schwangerschaft mit Julius ab der 7. Ssw im Beschäftigungsverbot, da es im Büro keine Arbeit für mich gab. Wie sieht denn jetzt die Situation aus, da ich ausser evtl. im eingerichteten Tagespflegebreich (aber ob mein Chef mich da einsetzt ist wirklich fraglich), wieder nicht arbeiten dürfte! Muß ich sofort wieder ins BV? Wie sieht es mit der Vergütung aus? Geht das wieder alles über die Kk, wie bei der ersten Schwangerschaft auch? Über eine Antwort würde ich mich freuen! Viele Grüße Steffi S.
Hallo, der AG kann Sie am ersten Tag nach der EZ im Tagespflegebereich beschäftigen oder Sie bekommen (wenn nötig) wieder ein Bv mit Lohnfortzahlung Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Bin auch aus der Elternzeit direkt ins BV, was ich auch bei meinem ersten Kind hatte. Allerdings wird der nun schon 4 bald :-) Ich bekomme das, was ich im alten BV auch bekommen habe, denn das war ja mein letzter Verdienst. Bekomme nun also mein Vollzeitgehalt, obwohl ich eigentlich nur Teilzeit angefangen hätte, dadurch haben wir sogar wesentlich mehr, als wenn ich gearbeitet hätte ;-) Bei mir kommt das Geld vom Arbeitsgeber, aber der kann sich das ja irgendwo wiederholen. An Deiner Stelle würde ich erstmal fragen, ob eine Versetzung möglich ist, ansonsten eben das BV ausstellen lassen.
Mitglied inaktiv
Ausser in dem Tagespflegebereich sehe ich keine Möglichkeiten zu arbeiten! Aber mein Chef hat es nicht so mit dem MuSchu Gesetz, würden da bestimmt wieder aneinander geraten, wie bei der ersten Schwangerschaft, tippe also eher auf BV! :( Aslo würde ich, wenn ich z.b. beim ersten BV 1200€ bekommen habe, wieder das selbe bekommen? mein Vertrag ändert sich ja nicht!
Mitglied inaktiv
Genau. Also ich bekomme exakt das Gleiche wie damals. Da ich ja nach der Elternzeit noch nicht wieder gearbeitet hatte zählt wieder der gleiche Faktor ! Ich glaube da kann sich nur was ändern, wenn man vertraglich schon die Zeiten geändert hat, reduziert hatte. Dann dürfte er die niedrigeren Stunden berechnen meine ich. Bei mir war da noch nix fertig , zu meinem Glück :-)
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