Ritzki
Hallo Frau Bader, ich habe von meinem AG direkt nach der Elternzeit die Kündigung (aus betriebsbedingten Gründen) erhalten. Nun habe ich zwei Fragen: 1. ab wann greift das Kündigungsschutzgesetz? das Unternehmen hat inkl. mir 8 Vollzeitbeschäftigte und 3 Teilzeitbeschäftigte. Ich bin in meinem Bereich die längste Angestellte, nicht die jüngste und habe als einzige ein Kind. Darf ich trotzdem als erste gekündigt werden? 2. es besteht die Möglichkeit, dass ich nun schwanger bin. wie lange nach Erhalt der Kündigung muss ich dies dem AG mitteilen, damit die Kündigung nicht rechtens ist? Gilt dieser Kündigungsschutz bei Schwangerschaft überhaupt direkt nach der Elternzeit, obwohl ich nach der Elternzeit noch nicht wieder im Unternehmen gearbeitet habe? (freigestellt) Laut meinen Infos muss die Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Kündigung bereits bestanden haben. Ab wann zählt die Schwangerschaft als bestanden? Ab der letzten Periode, oder ab dem ersten Ausbleiben der Periode? Ich bin wirklich dankbar für Ihre Antwort, da ich mittlerweile wirklich verzweifelt bin.... Viele Grüße Ritzki
Hallo, 1. Das kommt darauf an, wie lange Sie im Betrieb sind und wieviel die TZ-Kräfte arbeiten 2. 14 Tage Liebe Grüsse, NB
ALF0709
1. Das kündigungsschutzgesetz greift hier nicht da dein Arbeitgeber weniger als 10 beschäftigte hat (er hat 9,5 da die teilzeitmitarbeiter nur als 0,5 Angestellte zählen). Somit musste er keine sozialauswahl vornehmen. 2. du musst innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der kündigung eine schriftliche Bestätigung der Schwangerschaft von deiner Frauenärztin deinem Arbeitgeber vorlegen. Dann ist die kündigung unwirksam. Ansonsten sieht es düster aus.
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