Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung nach Elternzeit trotz erneuter Schwangerschaft?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung nach Elternzeit trotz erneuter Schwangerschaft?

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Hallo, mein Erziehungsurlaub endet am 4. Februar: ich wollte wieder in Teilzeit arbeiten, aber mein Chef teilte mir kurzfristig mit, daß er mich nicht beschäftigen kann, da er kein Geld mehr hat. Er hat keine Kündigung ausgesprochen, sodaß ich auch beim Arbeitsamt kein Geld bekommen kann. Ich bin auch wieder schwanger. Was soll ich tun? Noch zur Info: Meine Kollegin (Firma hat nur 2 Angestellte) hat im Dezember und wird auch für Januar kein Geld bekommen? Jetzt schon mal Dank für die Antwort! Christiane


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, schrieben Sie ihm, dass das ARbeitsverhältnis fortbesteht und Sie erst wieder arbeiten gehen, wenn Ihr Geld da ist. Sicherer wäre es, zu der Geschäftsstelle des Arbeitsgerichtes zu gehen und dort den FAll zu schildern. Gruß, NB


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