Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gehaltszahlung nach Elternzeit im BV aktuelle Schwangerschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Gehaltszahlung nach Elternzeit im BV aktuelle Schwangerschaft

Sagara

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Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich momentan in Elternzeit, diese endet im nächsten Monat. Wenn ich meinem Arbeitgeber mitteile,das ich wieder schwanger bin, werde ich automatisch ins Beschäftigungsverbot gehen ( dies war beim ersten Kind auch der Fall, da ich in der Pflege arbeite).   Meine Frage ist folgende    In wieweit werde ich im BV vom Arbeitgeber vergütet? Also knüpft das Gehalt an dem zur ersten Schwangerschaft an oder wie werde ich dann berechnet?   Ich bedanke mich vorab für ihre Mühe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen dann den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden  Liebe Grüße NB


3wildehühner

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Was hast du denn mit dem Arbeitgeber vereinbart, wie du nach der Elternzeit arbeitest? Dieses Gehalt bekommst du ersetzt.  Es muss aber nicht sein, dass du wieder ein BV erhältst; es kann auch sein, dass du ins Büro versetzt wirst. Dann musst du natürlich in vereinbarten Unfang arbeiten.


Sagara

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Ich danke dir für deine Antwort.   Ich war in Vollzeit beschäftigt und wir gelten als ambulanter Pflegedienst. Eine Beschäftigung im Büro gibt es nicht, so war es zumindest vor der ersten Schwangerschaft.         


3wildehühner

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Hast du denn vereinbart, dass du Vollzeit zurückkommst und eine Kinderbetreuung?


Sagara

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Ja die Absprache war nach der Elternzeit wieder Vollzeit arbeiten zu gehen. 


3wildehühner

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Dann erhältst du auf jeden Fall bei einem BV dein Vollzeitgehalt!


Sagara

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Ich danke ihnen für ihre Rückmeldung. 


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