WildeHummel88
Sehr geehrte Frau Bader, am 1.4.2023 wäre mein erster Arbeitstag als Verkäuferin. Gestern habe ich erfahren, dass ich schwanger bin und habe es auch gleich meinem neuen Arbeitgeber mitgeteilt. Er sagte mir, dass er mich deswegen nicht kündigt (kann er ja auch nicht) aber er in der Filiale, in der ich anfangen hätte sollen, keine Liege stellen kann, da der Platz nicht reicht und er könne auf das Aufstellen der Liege nicht verzichten, da es Vorschrift ist. Laut seiner Aussage wäre die nächste Filiale, in der eine Liege gestellt werden könnte, 58 km weit von mir Zuhause entfernt. (Die Filiale, in der ich eigentlich hätte anfangen sollen, wäre gerade mal 5 km entfernt gewesen.) Mein neuer AG hat mir sehr deutlich gemacht, dass ich entweder in die Filiale 58 km weit entfernt versetzt werden kann oder wir einen Aufhebungsvertrag abschließen müssten. Ist das rechtens? Man muss bedenken, dass es sich um einen Mini Job handelt. Wenn ich nun immer 58 km hin und 58 km zurück fahren muss, bleibt ja nichts übrig vom Geld... Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe.
Hallo, ja, er muss Ihnen eine Ruhemöglichkeit anbieten. Ob er Sie in der anderen Filiale einsetzen darf hängt vom Arbeitsvertrag ab. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Welcher Einsatzort steht im Vertrag?
WildeHummel88
Es steht drinnen, dass ich in der Filiale, die 5 km entfernt ist, eingestellt werde und der AG sich vorbehält mich auch in anderen Niederlassungen, "unter Berücksichtigung der Interessen des Arbeitnehmers einsetzen kann". Da habe ich wohl Pech gehabt oder?
KielSprotte
Yep
Pamo
Ich habe Urteile gesehen, wo bis zu 83 km ein zumutbarer Arbeitsweg ist. Die Filiale in 58 km Entfernung sollte damit zumutbar sein. Wie lange brauchst du denn für den Weg? Für eine tägliche Arbeitszeit von unter 6 h sind nicht mehr als 2 h Weg zumutbar (las ich).
WildeHummel88
Ich fahre einfach mindestens 1 Stunde, je nach Verkehr auch länger. Tägliche Arbeitszeit wären nur 4 Stunden.
Pamo
Auch das klingt zumutbar.
MamaausM2
Wenn das so im Arbeitsvertrag steht, hat der AG das Recht dich umzusetzen. Steht: Arbeitnehmer!
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