Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Keine Stelle mehr nach Elternzeit

Frage: Keine Stelle mehr nach Elternzeit

Alexia187

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe folgendes Problem mit meinem AG: Im August endet meine Elternzeit und wir haben einen Kita Platz ergattert. Ich steige wieder Vollzeit ein, wie auch vor der Elternzeit. Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet und beinhaltet eine 40 Stunden Woche. Seit 3 Wochen versuche ich nun vergeblich von meinem AG eine Bescheinigung über meine Arbeitszeit zu erhalten, da die Kita diese benötigt. Ich werde hingehalten und vertröstet mit der Aussage von der Personalabteilung "Die Geschäftsführung müsse erst prüfen ob es eine passende Stelle für mich gäbe" Ist das rechtens? Ich weiß, dass ich keinen Anspruch auf meine alte Stelle habe, aber doch auf eine ähnliche, oder nicht? Kann mein AG von mir ggf. verlangen meine Stunden zu reduzieren obwohl ich es nicht möchte? Zudem bin ich wieder schwanger, allerdings erst in der 8. Woche und vor der 12. möchte ich meinen AG darüber nicht informieren. Spricht da was gegen? Bei meiner letzten Schwangerschaft wurde ich direkt ins Beschäftigungsverbot gesetzt. Falls mein Arbeitgeber das nun wieder vor hat, wenn er von der Schwangerschaft erfährt, steht mir der Dienstwagen (1% Regelung, volle private Nutzung) trotzdem zu auch wenn ich gar nicht erst wieder erscheinen darf? Vielen Dank für Ihre Antwort Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, fordern Sie den AG schriftlich mit Fristsetzung per Einschreiben auf. Sie haben Anspruch auf den alten oder einen vergleichbaren Arbeitsplatz gem. Vertrag. In einem BV sehe ich aber keinen Anspruch auf einen VZ-KiGa-Platz. Sie können sich ja zuhause selber kümmern. Liebe Grüße NB


Berlin!

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Du hast einen Anspruch auf diese Bescheinigung, denn Dein Vertrag besteht ja weiter, daraus ergibt sich, wie lange Du arbeitest. Als was Du arbeitest und wo ist doch für diese Bescheidung komplett egal. Also gehe denen weiter auf den Keks! Es gibt keine Verpflichtung, eine Schwangerschaft unverzüglich mitzuteilen. Ansprüche auf bestimmten Schutz etc. hat Du aber erst, wenn Dein AG von der Schwangerschaft weiss. Da Du aber eh noch in Elternzeit bist, ist das bei Dir auch nicht relevant.


Neverland

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In Notfall die entsprechende Passage aus dem AV kopieren, Rest schwärzen. Das sollte für den KiGa langen. Dann ist das Problem weg. AG muss dir zu dem wieder was bieten, was in deinem Vertrag steht. Würde ich mal dezent drauf hinweisen. Freie Stelle können sue danach anfangen zu suchen.


Tigerblume

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Mit einer Kopie eines Vertrages würde ich mich als Kita nicht zufrieden geben, wer sagt mir dass dieser Vertrag überhaupt noch besteht?


Pamo

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Tigerblume: Frage einer, die nie ein Kind in der deutschen Kita hatte: Der Rechtsanspruch besteht doch auch ohne Job. Oder geht's hier um das Vorschreiben der genauen Betreuungszeiten? Müssen beide Eltern so eine Bescheinigung vorlegen?


desireekk

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Ich würde direkt in der Personalabteilung vorstellig werden, mit einem Schreiben und einer Kopie, deren Eingang ich mir quittieren lassen würde. In dem Schreiben :Aufforderung die eine Bestätigung auszustellen, Fristsetzung eine Woche, andernfalls Gang zum Arbeitsgericht. Ob und wo Du eingesetzt werden kannst ist Nebensächlich für die Ausstellung einer Bestätigung dass Du noch einen voll bestehenden AV mit 40 Std. hast. Bis dahin: Kopie des Arbeitsvertrags mit geschwärzten Passagen an die KiTa wenn Du möchtest. Zum Dienstwagen im BV: soweit ich mich erinnere gibt es keinen Dienstwagen im BV, da Du ja nicht arbeitest. Die private Nutzung ist nebensächlich und nicht Hauptgrund eines Dienstwagens und somit nicht direkter Bestandteil des AV. Der Dienstwagen wird zur Erfüllung der Arbeitsleistung bereitgestellt.... und im BV arbeitest Du ja nicht. Immerhin musst Du den Dienstwagen dann auch nicht versteuern. VG D


Alexia187

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Vielen Dank schon mal für eure Antworten. Es geht darum, dass die Kita einen aktuellen Nachweis über meine 40 Stunden Tätigkeit haben möchte, damit die Ganztagsbetreuung gerechtfertigt ist. Dieser Nachweis ist natürlich von beiden Elternteile zu erbringen. Bei meinem Mann war das auch kein Problem. Ein Auszug aus meinem Arbeitsvertrag reicht nicht aus.


Berlin!

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Es stimmt, Anspruch auf einen Kitaplatz besteht ab de, 1, Geburtstag des Kindes. Aber Anspruch auf einen Ganztagesplatz Batman eben ur, wenn man diesen Bedarf auch hat. Und dazu muss man nachweisen, wie lange man arbeitet und wie lang der Arbeitsweg ist. Dafür gibt es hier zB Formulare, die auszufüllen und von der AG zu unterschreiben sind.


Suomi

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Wenn sie doch aber wieder schwanger ist und wahrscheinlich ein BV erhält, dann braucht sie die Ganztagsbetreuung ja eigentlich gar nicht. Sie ist dann doch eh Zuhause und den Ganztagesplatz könnte ein Kind bekommen dessen Eltern tatsächlich ganztags arbeiten und den Platz dringend brauchen l.


WonderWoman

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nach der geltenden forumslogik darf sie sich aber gar nicht sicher sein dass sie ein bv bekommt denn der ag könnte sie auch umsetzen und ausserdem wird jedes mal neu bewertet und selbst wenn sie eines bekommt kriegt sie nur soviel geld wie das kind auch betreut ist und sie arbeiten könnte denn der ag kann sie ja jederzeit aus dem bv zurückholen weil doch ein geeigneter arbeitsplatz gefunden wurde oder sie verliert das kind und muss dann von einem tag auf den anderen wieder vz zur verfügung stehen. warum sollte sie also auf den vz-platz verzichten?


mellomania

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Richtig ohne nachgewiesene Betreuung rhölt sie kein bv un dem Umfang


Mitglied inaktiv

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Ich verstehe die Antwort von Frau Bader nicht. Ohne ausreichende Kinderbetreuung bekommt sie doch kein Vollzeit BV und was ist, wenn sie eine Fehlgeburt erleidet.


mellomania

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Betreuung ist inter anderem Voraussetzung für ein bv


Tini_79

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Sehr kurios, wo es doch sonst immer heißt, Kinder und deren Betreuung sind Privatsache und der AG muss keine Rücksicht nehmen, keine " Muttistunden" oder Urlaub in den Ferien gewähren. Also bei uns wird eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt mit einem Formblatt und da fragt niemand nach der Kinderbetreuung.


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