curlysue123
Hallo Frau Bader Ich habe meinem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitgeteilt . Ich arbeite mit aggressiven Menschen und an meinem jetzigen Arbeitsplatz ist es nicht möglich laut der GBU In meinem Vertrag steht als Arbeitsort Nürnberg . Nun möchte der Arbeitgeber in anderen Orten nach einem geeigneten Platz für mich suchen . Bisher bekomme ich aber keine Antwort wann es so ist . Da ich nicht arbeiten darf gehen mir sämtliche Zuschläge verloren . Ist das so in Ordnung ?
Hallo, grundsätzlich gilt der vertraglich vereinbarte Arbeitsort. Die Frage ist, ob ihnen bei einer Versetzung auch ein anderer Ort vorgeschrieben werden kann, dies ist im Zweifel zu verneinen und hängt, zusätzlich zum Vertrag, davon ab, wo dieser Ort ist in ob es Ihnen zumutbar ist (vgl. Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 21.04.1999 Az.: 5 AZR 174/98). Liebe Grüße NB
MamaausM
Nein. Dein AG hätte ein vorläufiges BV aussprechen müssen. Damit hast du Anspruch auf Lohn, Zulagen werden dann aber versteuert. Was gut für das Elterngeld wäre.
curlysue123
Ja das denke ich mir auch . Dies macht er aber nicht . Was kann ich dagegen machen
MamaausM
Wende dich ans Gewerbeamt.
cube
Bis der AG eine Entscheidung getroffen hat bzgl. Arbeitsplatz muss er ein BV aussprechen. In deinem Fall scheint es aber ja eh so zu sein, dass du per Vertrag fix in Nürnberg eingesetzt bist - das darf der AG eh nicht ohne deine Zustimmung übergehen und müsste dann erst Recht ein BV aussprechen. Ein Einsatz an einem anderen Arbeitsort wäre nur möglich, wenn in deinem Vertrag ein Passus enthalten ist, der "bei Bedarf den Einsatz an anderen Standorten" einschließt. Dann steht zwar als Arbeitsort "Nürnberg" - du dürftest aber dennoch auch anderorts eingesetzt werden.
Ähnliche Fragen
Hallo! Ich bin in der 10. SSW und arbeite in einer Einrichtung, in der Kinder unter 3 Jahren betreut werden. Ich habe keine Antikörper gegen Zytomegalie und Listeriose. Laut Gesetz darf ich in dieser Einrichtung nicht mehr arbeiten. Nun hat mein Arbeitgeber mich in einen Kindergarten versetzt, in dem alle Kinder über 3 Jahre sind. In meinem Arbei ...
Sehr geehrte Frau Bader, leider muss ich Sie nochmals etwas wegen des Lohnes während meines BV fragen. Das Steuerbüro meines Arbeitgebers ist sich diesbezüglich auch unsicher. Ich war bis vor kurzem 3 Jahre in Elternzeit. Habe allerdings währenddessen weniger als 10 Stunden die Woche beim selbigen Arbeitgeber ohne einen neuen Vertra ...
Hallo Frau Bader, zu meinen Daten... Anfang Januar letzte Periode Anfang Februar positiver Schwangerschaftstest (SSW 4+0), ab da AU bis Ende März Ab Ende März Beschäftigungsverbot und damit die Bekanntgabe der Schwangerschaft beim Arbeitgeber Mein Gehalt ist sehr schwankend, aufgrund verschiedener Zuschläge. Welche drei Mona ...
Sehr geehrte Frau Bader, erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen. Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...
Hallo Frau Bader, ich versuche mein Glück bei Ihnen:) 2023 kam mein erster Sohn zur Welt. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dentalhygienikerin direkt ins BV geschickt. Im November 2024 entschied ich mich als Minijoberin bei meiner Arbeitgeberin freitags für 4h zu arbeiten. Nun bin ich erneut schwan ...
Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...
Guten Tag Frau Bader, Ich habe eine Frage zu individuellen Beschäftigungsverboten bis zum Mutterschutz, welche sich auf jede Tätigkeit beziehen. Kann so ein Beschäftigungsverbot vom Arzt wieder aufgehoben werden, wenn sich die Situation unerwartet bessert? Oder zumindest abgewandelt werden in ein Teilbeschäftigungsverbot für gewisse Tätigkeiten ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 14. Woche schwanger und kann nicht arbeiten. Ich fühle mich nicht krank, bin aber körperlich nicht in der Lage, Vollzeit als Lehrerin zu unterrichten. Nach spätestens 2 Stunden reagiere ich mit starken Unterleibs- und Rückenschmerzen, sowie Schwindel und Atemnot. Letzte Woche wäre ich b in der Schule zwe ...
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin schwanger und befinde mich seit März 2025 in einem ärztlich bescheinigten Beschäftigungsverbot und erhalte meinen Lohn auf Basis des Durchschnitts der letzten drei Monate vor Beginn des Verbots – inkl. regelmäßig gezahlter Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Ich befinde mich zudem in einem ...
Hallo Fr. Bader, Mein Frauenarzt hat mir vor 5 Wochen ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Ich bin seitdem zu Hause, mein Arbeitgeber hat dad BV bis jetzt nicht an dad zuständige Regierungspräsidium mitgeteilt und auch nicht der zuständigen Personalabteilung. Der Arbeitgeber ist sauer über das BV da sie damit nicht einverstanden sind und ei ...
Die letzten 10 Beiträge
- Wärende der schwangerschaft Firma in Insolvenz
- Bemessungszeitraum für Elterngeld
- Kündigung. Annahmeverzugslohn
- Nachträgliche Gehaltserhöhung während Mutterschutz
- Urlaubsberechnung
- Neue Ausbildung aber vor Beginn Schwanger
- Was passiert mit der (zugewiesenen) Ehewohnung nach der Scheidung? (Mietverhältnis)
- Kündigungsfrist
- Umzug in Mutterschutz/Elternzeit
- Längere Lücke in Lebenslauf als Grund für Arbeitslosigkeit