Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot / Versetzung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beschäftigungsverbot / Versetzung

curlysue123

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Hallo Frau Bader Ich habe meinem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitgeteilt . Ich arbeite mit aggressiven Menschen und an meinem jetzigen Arbeitsplatz ist es nicht möglich laut der GBU In meinem Vertrag steht als Arbeitsort Nürnberg . Nun möchte der Arbeitgeber in anderen Orten nach einem geeigneten Platz für mich suchen . Bisher bekomme ich aber keine Antwort wann es so ist . Da ich nicht arbeiten darf gehen mir sämtliche Zuschläge verloren . Ist das so in Ordnung ?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, grundsätzlich gilt der vertraglich vereinbarte Arbeitsort. Die Frage ist, ob ihnen bei einer Versetzung auch ein anderer Ort vorgeschrieben werden kann, dies ist im Zweifel zu verneinen und hängt, zusätzlich zum Vertrag, davon ab, wo dieser Ort ist in ob es Ihnen zumutbar ist (vgl. Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 21.04.1999 Az.: 5 AZR 174/98). Liebe Grüße NB


MamaausM

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Nein. Dein AG hätte ein vorläufiges BV aussprechen müssen. Damit hast du Anspruch auf Lohn, Zulagen werden dann aber versteuert. Was gut für das Elterngeld wäre.


curlysue123

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Ja das denke ich mir auch . Dies macht er aber nicht . Was kann ich dagegen machen


MamaausM

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Wende dich ans Gewerbeamt.


cube

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Bis der AG eine Entscheidung getroffen hat bzgl. Arbeitsplatz muss er ein BV aussprechen. In deinem Fall scheint es aber ja eh so zu sein, dass du per Vertrag fix in Nürnberg eingesetzt bist - das darf der AG eh nicht ohne deine Zustimmung übergehen und müsste dann erst Recht ein BV aussprechen. Ein Einsatz an einem anderen Arbeitsort wäre nur möglich, wenn in deinem Vertrag ein Passus enthalten ist, der "bei Bedarf den Einsatz an anderen Standorten" einschließt. Dann steht zwar als Arbeitsort "Nürnberg" - du dürftest aber dennoch auch anderorts eingesetzt werden.


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