Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ki Ta

Frage: Ki Ta

Soda123!

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Ich überlege mich von meinem Mann zu trennen. Wir sind (noch) verheiratet und leben mit unseren Kinder in einer gemeinsamen Wohnung. Da er deutlich mehr als ich verdiene (Teilzeit) ich kümme mich um die Kinder, zahlt er den Kindergarten. Wenn wir uns nun einigen und ich mit Kind in eine kleine leistbare Wohnung ziehe, wer zahlt dann den Kindergarten? Er weiter oder ich, weil mein Kind dann ja bei mir leben würde?  Er muss doch dann auch Unterhalt zahlen, wird dieser dann um den Kindergartembeitrag gekürzt?    Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Betreuungskosten durch Kindertagesstätten sind üblicherweise durch beide Elternteile – anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen – zu tragen. Liebe Grüße NB


Neverland

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Nach dem lesen der jüngeren Frage - nicht überlegen, sondern machen! Nichts überstürzen, aber eben in die Pötte kommen, informieren und dann durchziehen. Wenn Du bereits "nur" überlegst, hast du im Grunde genommen bereits verloren. Dann wird das nichts mehr. All die Grunde, bezahlbare Wohnung, was mit den Kindern, wie finanzieren usw. Sind diese Fragen es wirklich wert wenn in einer ehe Gewalt/Macht ein Thema ist und kein gegenseitiger Respekt?


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