Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Frage: Beschäftigungsverbot

Lenn99

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Guten Tag,  ich befinde mich gerade in einer verzwickten Situation. Ich wurde von meinem Arzt sofort nach Feststellung der Schwangerschaft aufgrund einer Vordiagnose in das Beschäftigungsverbot geschickt. So war ich von jetzt auf gleich aus meinem Beruf raus. Allerdings befinde ich mich gerade in einer Weiterbildung, welche im Februar 2026 beendet wird und mit einer Gehaltserhöhung einhergeht. Nun sagte mein Chef, dass das Gehalt innerhalb des Beschäftigungsverbots nicht erhöht werden kann. Das hätte mindestens 3 Monate vor dem Beschäftigungsverbot passieren müssen. Da es aber nur eine mündliche Vereinbarung ist, dass das Gehalt im Februar steigt und mein Chef die Löhne unabhängig von einem Tarif aushandelt, weiß ich nicht, was meine Rechte nun sind. Die Weiterbildung schließe ich trotz Schwangerschaft ab, da sie online stattfindet. Wäre ich nicht im Beschäftigungsverbot, würde ich die Erhöhung im Februar bekommen. Wie kann ich meinen Arbeitgeber meine Rechte erklären? Ich fühle mich benachteiligt.    Danke im Voraus! 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Frage ist, ob ein Anspruch auf die Erhöhung besteht. Dies kann vertraglich geregelt sein oder durch nachweisbarer (!) Zusage des AG. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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BV wg einer Vordiagnose?? Für ein BV muss die Gefahr vom Arbeitsplatz ausgehen und wird vom AG ausgesprochen. Wenn es schon vor der Schwangerschaft gesundheitliche Probleme gegeben hat, spricht das eher für eine Arbeitsunfähigkeit, sprich 6 Wochen Geld vom AG, danach Krankengeld. Und das wird Grundlage des letzten vollen Abrechnungsmonates vor Beginn der AU berechnet. Wenn es beim BV bleiben sollte - ja, eine außertarifliche Gehaltserhöhung ist schwierig, da der AG das nicht der Krankenkasse gegenüber begründen kann und auf den Kosten sitzenbleiben würde. Und da du die neugewonnenen Fähigkeiten ja auch nicht in Praxis anwendest, also diese deinem AG nicht zur Verfügung stehen, kann ich den AG doppelt verstehen. Aber wie gesagt: vorher gehört geklärt, ob BV oder AU. Und als zweiten Schritt solltest du überlegen, ob du nach der EZ beim AG weiter arbeiten willst. Wenn ja, würde ich jetzt kein allzu großes Fass aufmachen.


minnie_74

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@KielSprotte das ist schlichtweg falsch, dass nur der AG das BV aussprechen darf "Was ist das ärztliche Beschäftigungsverbot? Das ärztliche Beschäftigungsverbot wird von einer Ärztin oder einem Arzt festgelegt, zum Beispiel bei Komplikationen während der Schwangerschaft. Dabei kommt es darauf an, ob Ihre Gesundheit oder die Ihres Kindes gefährdet ist, wenn Sie die Arbeit weiter ausüben. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt prüft, ob Sie während der Schwangerschaft oder in den ersten Monaten nach der Entbindung arbeiten können. Das Attest sollte möglichst genaue und allgemein verständliche Angaben enthalten, auch darüber, ob Sie leichtere Arbeiten übernehmen können oder ob Sie mit verkürzten Arbeitszeiten arbeiten können. Für Ihren Arbeitgeber sollte erkennbar sein, inwiefern Sie und Ihr Kind gefährdet sind, wenn Sie weiterhin arbeiten. Ihr Arbeitgeber muss sich an das Beschäftigungsverbot halten. Sie erhalten ein ärztliches Beschäftigungsverbot, wenn das Arbeiten Ihre Gesundheit oder die Gesundheit Ihres Kindes gefährdet. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt Ihnen dann ein Attest aus. Darin steht, dass Sie ganz oder teilweise nicht arbeiten dürfen. Dieses Attest kann jede Ärztin bzw. jeder Arzt ausstellen, also nicht nur Gynäkologen, sondern beispielsweise auch Orthopäden oder Neurologen sind hierzu berechtigt." Quelle: Bundesministerium für Bildung, Familie,  Senioren, Frauen und Jugend  VG


Lenn99

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"BV wg einer Vordiagnose?? Für ein BV muss die Gefahr vom Arbeitsplatz ausgehen und wird vom AG ausgesprochen."    Da bist du fehl informiert. Ich habe die Vordiagnose MS aufgrund dessen ich meinen Beruf nicht weiter ausüben darf, da meine Medikation während der SS weiter geht. Deshalb soll bzw. darf ich keinem Stress ausgesetzt sein & mein Arzt hat mich aufgrund dieser Infos ins BV geschickt. Das hat absolut keinen Bezug zur Arbeitsunfähigkeit.  Die angefangene erhöhte Qualifikation konnte ich schon während der Weiterbildung im Job einsetzen durch gewonnene Erfahrungen. Die Weiterbildung läuft schon seit Februar 2025.   Vor Abschluss der Vereinbarung, dass die Kosten übernommen werden, habe ich mich für 24 Monate verpflichtet vor Ort angestellt zu bleiben und einen Verzicht auf eine Gehaltserhöhung während der Weiterbildung (12 monate) unterschrieben. Diese 12 Monate sind im Februar um, sodass eine Anpassung des Gehalts abgesprochen war. Leider habe ich nur den Verzicht und Verpflichtung schriftlich. Mein Chef ist bemüht sich zu informieren, hat aber, wie du schon sagst, Angst, auf Kosten sitzen zu bleiben. Er hat keine Infos gefunden die das rechtlich belegen. Ich würde gerne nun meine Rechte wissen, da die Weiterbildung dann ja hoffentlich erfolgreich abgeschlossen sein wird.    Danke! 


Lenn99

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Genau das ist meine Frage. Mein Arbeitgeber würde ein Schreiben aufsetzen, wenn dies nötig wäre. Nun die weitere Frage: wäre eine Erhöhung mit der Begründung der erhöhten Qualifikation rechtens? Bzw. ist eine Lohnerhöhung innerhalb eines Beschäftigungsverbots möglich?    Liebe Grüße 


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