Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot und Versetzung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beschäftigungsverbot und Versetzung

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Hallo! Ich bin in der 10. SSW und arbeite in einer Einrichtung, in der Kinder unter 3 Jahren betreut werden. Ich habe keine Antikörper gegen Zytomegalie und Listeriose. Laut Gesetz darf ich in dieser Einrichtung nicht mehr arbeiten. Nun hat mein Arbeitgeber mich in einen Kindergarten versetzt, in dem alle Kinder über 3 Jahre sind. In meinem Arbeitsvertrag steht aber nichts von dieser Möglichkeit. Meine Frage: Darf ich auf Grund der nicht vorhandenen Antikörper einfach versetzt werden? Die ganze Situatuin setzt mich so unter Druck, dass ich ständig weinen muss, Bauchschmerzen habe und nachts nicht mehr schlafen kann. Gruß Kerstin


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HI... also ich versteh da was nicht.... Du mußt in eine andere Einrichtung, könntest aber weiterhin Deinen Beruf ausüben... Was ist daran so schlimm? Einfach die Umstellung auf ein anderes Umfeld oder was? Mensch Kids über 3 sind auch ganz nett und mit denen kann man sich sogar schon so richtig vernünftig unterhalten und die Trotzphasen sind nicht mehr so lang/heftig... Also da versteh ich das Problem echt nicht... hast Du Angst daß Du da gemobbt wirst????? Setz Dich nicht so unter Druck.... warte es ab... LG und eine schöne Kugelzeit Peeka


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Hallo! Vielen Dank für Dein "tolles" Mitgefühl. Du kennst die Situation in der anderen Einrichtung nicht. Zusätzlich kommen ein Arbeitsweg von ca. 30 Automin. (bisher 5 Gehmin.) und noch andere Arbeitszeiten hinzu und ich würde so meine 1,6 jährige Tochter nur noch 1 Stunde am Tag sehen. Also - demnächst nicht so vorschnell urteilen! Es geht mir wirklich schlecht!!!


Mitglied inaktiv

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... es stand nur da, das man die Einrichtung wechseln muß, daß damit ein längerer Anfahrtsweg, kürzere Zeiten mit dem "ERstkind", "Kitaprobleme" und was weis ich noch was verbunden ist stand nicht dabei. Ich habe keinesfalls "sarkastisch" geantwortet, sondern meine Antwort war ernst gemeint. Je nachdem, ob der AV nur für diese "jetzige" Kita bestimmt ist, kann man da bestimmt was machen...aber wenn es für "alle" Einrichtungen des Trägers gilt, sieht das evtl. anders aus. LG Peeka


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