Guten Abend,
Mein Mann und ich werden demnächst aufgrund eines tollen Jobangebots meines Mannes nach Österreich ziehen - ich befinde mich gerade in Elternzeit und habe bisher in einem internationalen Unternehmen gearbeitet - gerne möchte ich dort weiterhin arbeiten jedoch nur zb alle 2 Wochen nach Deutschland reisen und den Rest Remote arbeiten … bin ich hier ausschließlich auf den Goodwill meines Arbeitgebers angewiesen oder gibt es eine rechtliche Grundlage dass mir der Job nicht entzogen wird ? Mir geht es nicht um Ansprüche bzgl Elterngeld , ausschließlich ob ich meinen Job aufgeben „muss“ wenn meine Firma nicht einwilligt .. Herzlichen Dank für Ihr Feedback
von
Wonderland123
am 23.07.2023, 20:23
Antwort auf:
Recht auf Arbeitsplatz-erhalt als „expat-wife“?
Hallo,
einen Anspruch sehe ich hier nicht, reden Sie mit dem AG.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.07.2023
Antwort auf:
Recht auf Arbeitsplatz-erhalt als „expat-wife“?
Auf alles, was in deinem Vertrag steht, hast du einen Anspruch. Alles andere ist Verhandlungssache. D.h. ja, du bist hier auf die Zustimmung deines Arbeitgebers angewiesen.
von
chrissicat
am 23.07.2023, 20:42
Antwort auf:
Recht auf Arbeitsplatz-erhalt als „expat-wife“?
Ich wüsste nicht auf welcher rechtlichen Grundlage du ein Recht auf Arbeitsplatzerhalt haben solltest.
Auch verheiratet kannst du in D bleiben. Du hast einen Vertrag mit deiner Firma und du kannst ihn nicht mehr einhalten.
Deinen Wunsch mit deinem Mann zu wohnen, ihm nachzuziehen und gleichzeitig deine Arbeit nicht aufgeben zu müssen, kann ich verstehen. Aber ich fürchte es kommt auf den Goodwill der Firma an.
Vielleicht gibt es noch andere Lösungen, bspw. dein Mann kann Remote arbeiten,…
von
Succero
am 23.07.2023, 20:46
Antwort auf:
Recht auf Arbeitsplatz-erhalt als „expat-wife“?
Da musst Du dich beim Arbeitgeber erkundigen, wie er Mobil Working regelt. Dazu gibt es ja Betriebsvereinbarungen Mobil Working,
Und den Job aufgeben musst Du halt dann, wenn Du ihn nicht mehr erfüllen kannst.
von
Soie
am 23.07.2023, 20:48