Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich bin seit 1.6. wieder in meinem Beruf in der Altenpflege Vollzeit (40h Woche) tätig, während der Elternzeit habe ich meinen Arbeitgeber gewechselt und bin nun also für 6 Monate in der Probezeit. Ich bin Alleinerziehend und meine Tochter (14 Monate) geht für 6 Std. in die Kinderkrippe, die restlichen Std. deckt meine Mutter ab. Nun ist es aber so das meine Mutter Körperbehindert ist und sich auch nicht immer in der Lage fühlt meinen kleinen Wildfang zu betreuen, so gern sie es tun würde. Kann der Arbeitgeber verlangen das ich so lange arbeite u. evtl. auch noch Überstunden machen muß das ich mein Kind dann nur schon schlafend im Bett sehe? Und wie verhält sich das mit den Wochenenden und Feiertagen? Ich weiß das es in diesem Job nun mal dazugehört, aber was ist wenn ich da die Betreuung nicht abdecken kann?
Hallo, Sie haben einen VZ-Vertrag u müssen demnach auch VZ arbeiten. Da muss der Ag leider keine Rücksicht drauf nehmen. Wegen der Mehrarbeit kommt es auf die vertragl. Regelung an Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
nun ja, du hast einen vertrag, der 40 wochenstunden und wahrscheinlich auch woe beinhaltet. wie ist das vertraglich mit den überstunden gereget? kannst du nicht mit deinem ag reden? wenn du die betreuung nicht abdecken kannst, würde ich an deiner stelle arbeitszeit reduzieren oder die krippenzeiten aufstocken. ich als ag würde mich allerdings fragen, ob du das alles nicht vorher gewusst hast.... aber: versuchen!
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