Gerswinda
Liebe Nicola Bader, 1. Ich arbeite in einem Alten- und Pflegeheim in dem die Bewohner sehr stark rauchen. Neben dem Raucherraum befindet sich unser Dienstzimmer, welches nur duch eine Schiebetür vom Raucherraum getrennt ist, das heßt, dass auch das Dienstzimmer nie ganz rauchfrei ist. Kann ich einen absolut rauchfreien Arbeitsplatz verlangen? 2. Sind wir am Wochenende nur zu zweit im Dienst, kann ich bei vollem Gehalt vom Wochenenddienst freigestellt werden, da ich auf Grund der Schwangerschaft nicht in der Lage bin, eine Person aufzuheben, sollte sie stürzen. LG Gerswinda
Hallo, Im Mutterschutzgesetz und in der Arbeitsplatzverordnung wird der Arbeitgeber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass am Arbeitsplatz nicht geraucht wird bzw. die Beschäftigten wirksam vor Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt werden. Die Politik hat die Risiken des Rauchens erkannt. Die Bundesregierung setzt durch den Beschluss eines "Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens" ein entsprechendes Signal. Aber man muss sich eben wehren, um es durchzusetzen. Liebe Grüsse, NB
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