Sternenstunde
Guten Tag, mich beschäftigen zwei Fragen und ich bedanke mich jetzt schon für deren Beantwortung. 1) Das Verhältniss zu den Eltern meines Mannes ist nicht gut. (Eltern sind getrennt) Unser Sohn ist 8 Monate alt. Der Vater meines Mannes hat unseren Sohn 1 mal gesehen, die Mutter 2 mal. Sie scheinen kein Interesse zu haben. Wir halten ihnen das Kind aber nicht vor, also sie können den kleinen sehen! Aber; irgendwann ist es gut! Ich will nicht das unser Sohn irgendwann fremde Leute "Oma und Opa" nennen muss. Haben die Eltern meines Mannes ein Recht darauf das Kind zusehen? Also wenn er älter ist?? Ich will auch nicht das sie sich den Kleinen mit Geschenken "kaufen". Verstehen Sie was ich meine? 2. Nach der Elternzeit möchte ich nicht zu meinem Arbeitgeber zurück. Ich möchte vor ende der Elternzeit kündigen. Viele Bekannte der Arbeitsstelle fragen ob ich zurück komme usw... Was ist, wenn mein Arbeitgeber erfährt das ich nicht mehr kommen werde? Das hat Konsequenzen? Vielen Dank
Hallo, 1. Doch, sie haben ein Recht auf Umgang - wenn ein gefestigtes Verhältnis vorliegt (die Kinder kenne dir Großeltern seit Jahren gut). Unabhängig davon denke ich, dass es sich um wichtige Bezugepersonen handelt und man das Verhältnis fördern sollte 2. Wenn Sie 3 Mo. vor Ende kündigen nicht Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Die Großeltern haben im vorliegenden Fall gar kein Recht auf Umgang. Anders sieht das bei einem innigen und intakten Verhältnis zwischen Großeltern und Kind aus, wenn dieses dann unterbunden und der Kontakt abgebrochen wird.
Sternenschnuppe
Zu 1 Es sind doch Oma und Opa, warum soll er das nicht sagen, auch wenn man sich später gar nicht oder nur 1x im Jahr sieht. Wenn von beiden Seiten kein Interesse ist, dann passt es doch. Ein einklagbares Recht haben nur Großeltern die bereits eine enge gewachsene Bindung haben. Zu 2 Lass sie fragen, kannst doch antworten dass das noch alles offen ist. Wer weiß was in 2 Jahren ist ? Kündigen muss man 3 Monate vor Ende der Elternzeit. Solltest Dich dann zeitig um was neues bemühen. Bei Eigenkündigung gibt es vom Arbeitsamt eine Sperre.
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