Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Recht auf "alten" Arbeitsplatz?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Recht auf "alten" Arbeitsplatz?

Thiara82

Beitrag melden

Guten Tag Frau Bader, zur Zeit befinde ich mich in Elternzeit und möchte aber innerhalb dieser mit 22,5 Stunden pro Woche wieder arbeiten gehen. Mein Arbeitgeber hat mir auch schon zugestimmt, die genaue Abstimmung soll Anfang September erfolgen (im Oktober geht es wieder los). Mein (ehemaliger?) ChefChef (Leiter Vertrieb) sagte mir aber schon in einem nicht wirklich netten persönlichen Gespräch, dass ich definitiv nicht mehr in den Vertrieb zurück kommen werde. Ich könnte schließlich überall, u.a auch im Einkauf, Marketing oder der Produktion arbeiten (O-Ton). Als ich meine Schwangerschaft bekannt gegeben hatte, hatte ich gleich offen gesagt, dass ich gerne ab Oktober 2018 mit reduzierten Stunden wiederkommen möchte. Für meine Stelle im Vertriebsteam wurde auch kein Ersatz eingestellt. Theoretisch ist mein Schreibtisch noch frei. Die Aufgaben wurden auf drei Kollegen aufgeteilt. Mein ChefChef sagte in dem Gespräch noch, er könne sich den Vertrieb ja nicht mit Halbtagskräften manövrierunfähig machen (zur Zeit arbeiten 2 Halbtagskräfte bei einer Gesamtstärke von 21 Personen). Ich befinde mich in Elternzeit und eine weitere Kollegin frisch im Mutterschutz. Eingestellt wurde ich vor über 6 Jahren für den Vertrieb. Kann mein Arbeitgeber mich einfach irgendwo hinsetzen oder habe ich ein Anrecht auf (m)einen Platz im Vertrieb? Zeitgleich zu meinem Gespräch suchte meine Firma über die gängigen Internetportale Mitarbeiter für den Vertrieb. Diese Anzeigen wurden mittlerweile aber entfernt. Generell hatte ich in dem Gespräch auch das Gefühl, er würde es gerne sehen, wenn ich von mir aus kündige. Er rechnete mir sogar vor, welche Kosten ich denn habe, da ich ja jeden Tag fahren müsste (Antrag auf Homeoffice wurde abgelehnt). Sein Verhalten kann ich nicht nachvollziehen. Ein Zeugnis von ihm (2 Jahre alt) attestiert mir eine sehr gute Leistung. Vielen Dank für Ihre Einschätzung!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, sie haben keinen Anspruch auf den alten Arbeitsplatz, aber auf einen vergleichbaren mit gleicher Bezahlung, was vergleichbar ist, richtet sich danach, was im Arbeitsvertrag steht. Liebe Grüße NB


mellomania

Beitrag melden

du hast kein anrecht auf DEINEN platz sondern auf gleichbezahlte (in der TZ anteilige) arbeit, die deiner ähnlich ist. da es bei dir so wie es aussieht nix spezifisches ist kann er dich natürlich woanders einsetzen


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich bin seit 1.6. wieder in meinem Beruf in der Altenpflege Vollzeit (40h Woche) tätig, während der Elternzeit habe ich meinen Arbeitgeber gewechselt und bin nun also für 6 Monate in der Probezeit. Ich bin Alleinerziehend und meine Tochter (14 Monate) geht für 6 Std. in die Kinderkrippe, die restlichen Std. deckt meine Mutter ab. ...

Liebe Nicola Bader, 1. Ich arbeite in einem Alten- und Pflegeheim in dem die Bewohner sehr stark rauchen. Neben dem Raucherraum befindet sich unser Dienstzimmer, welches nur duch eine Schiebetür vom Raucherraum getrennt ist, das heßt, dass auch das Dienstzimmer nie ganz rauchfrei ist. Kann ich einen absolut rauchfreien Arbeitsplatz verlangen? ...

hallo, wir haben bereits 3 wunschkinder, jüngste im juni 3 geworden. familienplanung abgeschlossen! stundenweise habe ich seit ca einem jahr in der elternzeit im reinigungsbereich gearbeitet, im juni einen neuen arbeitsvertrag unterschrieben mit beginn 01.07. auf 459,- euro basis- gleiche firma... (mit stundenkonto, eingesetzt als springer) i ...

Hallo, Ich bin Beamtin und arbeite seit wenigen Monaten wieder nach einem Jahr Erziehungszeit zu Hause. Wie lange muss ich wieder arbeiten bevor ich wieder in den Mutterschutz gehe, damit ich ein Anrecht auf genau dieselbe Stelle habe. Vielen Dank und Grüße

Hallo, folgende Situation: Bevor ich in Mutterschutz gegangen bin habe ich Vollzeit (40 Wochenstunden) gearbeitet und habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Meine Tochter kam am 28.05.2015 zur Welt und meine Elternzeit endet am 27.05.2016. Nun würde ich gerne ab 01.07.2016 oder auch 27.06.2016 wieder anfangen zu arbeiten in Teilzeit (ca. 40 ...

Hallo Frau Bader, ich ging 2010 bei Geburt meiner Tochter in Elternzeit aus Vollzeitbeschäftigung, begann aber Ende 2011 wieder in Teilzeit in meiner Elternzeit mit 16 Wochenstunden zu arbeiten bis im Juli 2013 mein Sohn zur Welt kam. Seit dem bin ich in Elternzeit, welche am 29.7.2016 ausläuft. Muss mich laut Recht mein AG wieder 16 Stunden bes ...

Guten Tag, mich beschäftigen zwei Fragen und ich bedanke mich jetzt schon für deren Beantwortung. 1) Das Verhältniss zu den Eltern meines Mannes ist nicht gut. (Eltern sind getrennt) Unser Sohn ist 8 Monate alt. Der Vater meines Mannes hat unseren Sohn 1 mal gesehen, die Mutter 2 mal. Sie scheinen kein Interesse zu haben. Wir halten ih ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite als Honorarkraft in Eltern-Kind-Kursen bei einer Familienbildungsstätte. Habe ich ein Recht darauf meine Kurse zu behalten und jemand vertritt mich für ein halbes Jahr? LG

Guten Tag! Hat man eigentlich Recht auf sein alte Arbeitsplatz,oder nicht? Mit freundlichen Grüßen

Guten Abend, Mein Mann und ich werden demnächst aufgrund eines tollen Jobangebots meines Mannes nach Österreich ziehen - ich befinde mich gerade in Elternzeit und habe bisher in einem internationalen Unternehmen gearbeitet - gerne möchte ich dort weiterhin arbeiten jedoch nur zb alle 2 Wochen nach Deutschland reisen und den Rest Remote arbeiten … ...