Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Besteht noch das Recht auf meinen Arbeitsplatz?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Besteht noch das Recht auf meinen Arbeitsplatz?

Walpurga78

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Hallo, Ich bin Beamtin und arbeite seit wenigen Monaten wieder nach einem Jahr Erziehungszeit zu Hause. Wie lange muss ich wieder arbeiten bevor ich wieder in den Mutterschutz gehe, damit ich ein Anrecht auf genau dieselbe Stelle habe. Vielen Dank und Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, für Beamtinnen gelten, je nach Dienstherrn, eigene Beamtengesetze. Ich kann also nichts dazu sagen, weil ich nicht weiß, welches Kommunal-, Landes- oder Bundesgesetz hier Anwendung findet. Außerdem – ganz ehrlich – bin ich nicht der Spezialist für Beamtenrecht (=öffentliches Recht), sondern für Zivilrecht. Liebe Grüsse, NB


sissey

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Das Recht auf eine gleiche Stelle sollte sogar noch bestehen, wenn man zwischen 2 Schwangerschaften nicht arbeiten geht. Das ist denke ich gesichert, da man ja weder während des Mutterschutzes, noch während der Elternzeit gekündigt werden darf und danach eine zumindest gleichgestellte Arbeitsstelle wiederbekommen sollte.


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