Hallo Frau Bader,
Vorab vielen Dank für die tolle Arbeit die sie hier leisten!
Mein Sachverhalt ist folgender. Ich stille mein kind, welches im oktober 1 Jahr wird noch voll, da jegliche Nahrung und auch ersatzmilch verweigert wird. Dee Kinderarzt hat mir ein Attest darüber ausgestellt und die stillzeit beim Arbeitgeber zu bekommen. Diese wollte ich an das ende meiner Arbeitszeit nehmen.
Nun wird mir sie zeit nur bis zum 1. Geburtstag gestellt, was ja nichts bringt, denn das ist ja bald, zumal diese wohl auch bis 1 1/2 jahren aus wichtigem grund gewährt werden können.
Weiter teilte er mir mit, dass es sich ja um eine pause handelt und ich danach weiter arbeiten muss. Ich hab es so verstanden, dass sie weder vor noch nachbearbeitet werden darf.
Wie verhalte ich mich richtig?
von
molly18
am 25.09.2014, 10:27
Antwort auf:
Stillzeit am Arbeitsplatz
Hallo,
es gibt keine Altersgrenze für das Stillen. Es gibt sogar Urteile, wo Frauen noch ihr 5 - jähriges Kind gestillt haben.
§ 7 Stillzeit MuSchG
(1) Stillenden Müttern ist auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde freizugeben. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird.
(2) Durch die Gewährung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. Die Stillzeit darf von stillenden Müttern nicht vor- oder nachgearbeitet und nicht auf die in dem Arbeitszeitgesetz oder in anderen Vorschriften festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden.
Fragen Sie wegen der praktischen Erfahrung doch mal im Forum von Biggi Welter!
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.09.2014
Antwort auf:
Stillzeit am Arbeitsplatz
Der Gesetzgeber sieht keine Altersbegrenzung zur Gewährung der Stillzeit vor. Du kannst während der Arbeitszeit stillen oder abpumpen, ohne den Anspruch auf die normale Arbeitspause zu verlieren, aber die Stillpause kann nicht willkürlich Deinerseits so gestaltet werden, das Du später kommst oder früher gehst. Gelegentlich gibt es Arbeitgeber, die das derartig handhaben - da kommt es sicher auf die Art des Betriebes drauf an.
von
Andrea6
am 25.09.2014, 12:01