Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Stillzeit am Arbeitsplatz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Stillzeit am Arbeitsplatz

molly18

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, Vorab vielen Dank für die tolle Arbeit die sie hier leisten! Mein Sachverhalt ist folgender. Ich stille mein kind, welches im oktober 1 Jahr wird noch voll, da jegliche Nahrung und auch ersatzmilch verweigert wird. Dee Kinderarzt hat mir ein Attest darüber ausgestellt und die stillzeit beim Arbeitgeber zu bekommen. Diese wollte ich an das ende meiner Arbeitszeit nehmen. Nun wird mir sie zeit nur bis zum 1. Geburtstag gestellt, was ja nichts bringt, denn das ist ja bald, zumal diese wohl auch bis 1 1/2 jahren aus wichtigem grund gewährt werden können. Weiter teilte er mir mit, dass es sich ja um eine pause handelt und ich danach weiter arbeiten muss. Ich hab es so verstanden, dass sie weder vor noch nachbearbeitet werden darf. Wie verhalte ich mich richtig?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, es gibt keine Altersgrenze für das Stillen. Es gibt sogar Urteile, wo Frauen noch ihr 5 - jähriges Kind gestillt haben. § 7 Stillzeit MuSchG (1) Stillenden Müttern ist auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde freizugeben. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird. (2) Durch die Gewährung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. Die Stillzeit darf von stillenden Müttern nicht vor- oder nachgearbeitet und nicht auf die in dem Arbeitszeitgesetz oder in anderen Vorschriften festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden. Fragen Sie wegen der praktischen Erfahrung doch mal im Forum von Biggi Welter! Liebe Grüße NB


Andrea6

Beitrag melden

Der Gesetzgeber sieht keine Altersbegrenzung zur Gewährung der Stillzeit vor. Du kannst während der Arbeitszeit stillen oder abpumpen, ohne den Anspruch auf die normale Arbeitspause zu verlieren, aber die Stillpause kann nicht willkürlich Deinerseits so gestaltet werden, das Du später kommst oder früher gehst. Gelegentlich gibt es Arbeitgeber, die das derartig handhaben - da kommt es sicher auf die Art des Betriebes drauf an.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, ich glaube meine Angst ist ganz unbegründet, jedoch bekomme ich sie nicht los. Ich bin aktuell wieder Schwanger, unsere erste Tochter ist knapp 2 Jahre. Ich habe im Januar 2023 eine Nebentätigkeit (Amb. Pflegedienst) bei meinem Hauptarbeitgeber angegeben (Krankenhaus), bei der ich mit 25% = 9,75 std. die Woche angestellt war. Jedoch ...

Liebe Frau Bader, herzlichen Dank für die Beantwortung meiner letzten Frage. Diese rechtliche Einschätzung hilft mir enorm mich gegen dieses Vorgehen zu wehren. Ich hätte noch eine weitere Frage: Vor meiner ersten Schwangerschaft habe ich Vollzeit inkl Diensten (mit Schichtzulagen gearbeitet), im Beschäftigungsverbot bekam ich einen Ausglei ...

Hallo Frau Bader, ich bin Flugbegleiterin und deswegen im BV während der Stillzeit. Ich würde gerne noch länger stillen und ein Kleingewerbe als Fotografin anmelden. Soweit ich weiß, werden meine Bezüge in der Stillzeit dadurch nicht gekürzt, ist das richtig? Nach der Stillzeit würde ich gerne in Elternzeit gehen und dementsprechend Elterngeld ...

Guten Tag Heute habe ich meinen Arbeitgeber über meine Schwangerschaft informiert. Ich arbeite als Krankenschwester auf einer akut psychiatrischen Station. Natürlich darf ich da nun nicht mehr arbeiten. Ich werde deswegen auf eine offene Station versetzt. Das ist auch voll in Ordnung. Das Problem ist nun, dass ich dort ja aber um einige ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich fange demnächst wieder als Ärztin in der Klinik an zuarbeiten. Ich stille mein Kind (14M) noch tags und nachts. Kann mein Chef von mir verlangen von 7:30-17:00 Uhr tagsüber als Notarzt tätig zu sein? Oder ist diese Tätigkeit mit einen zu hohen gesundheitlichen Risiko verbunden? Mit freundlichen Grüßen

Hallo ich würde gern wieder meinen Job arbeiten aber da ist das Problem, dass es da nur 12 Stunden Dienste gibt. Das ist in der Sicherheit und da ist halt das Problem, dass ich meine Tochter 8 Stunden in der Krippe abgebe und somit nur einen Arbeitsplatz mit 6 Stunden antreten kannund ich bin auch nicht mobil bin auf dem Bus angewiesen und da w ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich arbeite normalerweise teilweise im Bereitschaftsdienst zwischen 20 und 24 h auch über Nacht.  Nun kehre ich nach meiner Elternzeit zurück in den Beruf und möchte noch einige Monate weiter stillen.   Wenn ich dementsprechend von Bereitschaftsdienst und Nachtarbeit freigestellt werde, also nur zu "Regelzeiten" arbe ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Partner und ich teilen uns die Elternzeit unserer Tochter 50/50. Das erste halbe Jahr bleibe ich zu Hause und beginne dann im Januar wieder Teilzeit zu arbeiten und mein Partner übernimmt zu Hause. Da ich voraussichtlich im Januar noch stillen werde, stelle ich mir die Frage, wie das mit meiner Arbeitsstelle ver ...

Sehr geehrte Frau Bader,   meine Frage bezieht sich auf meine Rechte laut Mutterschutzgesetz während der Stillzeit. Mein Sohn (17 Monate) wird noch relativ häufig gestillt. Er geht seit einigen Wochen in die Kita, was gut funktioniert, weshalb ich bald wieder arbeiten möchte (Teilzeit in Elternzeit als Operationstechnische Assistentin). Ich ...

Sehr geehrte Frau Bader,   meine Elternzeit endet am 31.05.  Ich stille mein 24 Monate altes Kind nach wie vor, vor allem nachts. Aus diesem Grund wurde mir vom Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung ausgestellt, die unter anderem beinhaltet, dass ich nachts nicht arbeiten darf. Ich arbeite eigentlich im OP und habe dort auch 24h - Di ...