Liebe Frau Bader, ich habe in einem Gesetzestext zur Stillzeit ab 2018 gefunden, dass der Arbeitgeber einem nach dem 1. Lebensjahr zwar keine bezahlte Stillzeit mehr geben muss, dass man stillend aber nachts nicht beschäftigt werden darf und dass einem dadurch kein finanzieller Nachteil entstehen darf, sondern der Arbeitgeber einem das Gehalt weiterzahlen muss, das man im Berufsverbot der SS auch hatte. Mir geht es überhaupt nicht darum nicht zu arbeiten, aber ich würde mein Kind nachts gerne stillen. Ich bin Ärztin und an sich ist das für mich aber ein sehr großer Nachteil, weil ich 1. extrem viel Benzin verfahren werde, wenn ich nie Dienste mache und außerdem auch deutlich mehr arbeiten werde, da tagsüber ja reine Arbeitszeit und keine Bereitschaftsdienstzeit ist. Verstehe ich es richtig, dass, wenn ich mich dennoch dazu entschließe, um mein Kind weiterstillen zu können, ich zumindest keinen finanziellen Nachteil habe, weil der Arbeitgeber mir einen Dienstausgleich wie während der SS zahlen muss?
von australienneuseeland am 22.08.2022, 23:19