Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot in der Stillzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Beschäftigungsverbot in der Stillzeit

FeeToffl

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Sehr geehrte Frau Bader, Durch Zufall habe ich vom Stillbeschäftigungsverbot für stillende Mütter in bestimmten Berufsgruppen erfahren. Ich selber bin Allgemeinmedizinerin und befinde mich aktuell in der 34. SSW und seit Beginn der Schwangerschaft aus Infektionsschutzgründen im Beschäftigungsverbot. Leider finde ich keine Informationen im Internet zum Thema Stillbeschäftigungsverbot für meine Berufsgruppe. Ein Vermeiden von infektiösen Patienten (insb SarsCov2) ist nicht möglich, weshalb ich auch im Beschäftigungsverbot bin. Wissen Sie, ob in diesem Fall auch in der Stillzeit ein Beschäftigungsverbot für mich in Frage kommt? Vielen Dank im Voraus für die Hilfe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ein Still-BV wird erteilt, wenn von der Arbeit eine Gefahr für die Milch ausgeht. Das kann ich hier nicht erkennen, Sie sind aber die Fachfrau. Im übrigen müssen Sie nachweisen, dass Sie stillen. Der AG hat das Recht, Sie umzusetzen (zB Bürotätigkeit). Liebe Grüße NB


WonderWoman

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relevant ist § 12 muschug, der auch im internet zu finden ist.


mirage

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Antwort von Frau Bader "Sie müssen nachweisen, dass Sie tatsächlich noch stillen. Die Muttermilch muss durch die Tätigkeit gefährdet sein. Das Kind muss fremdbetreut werden können, wenn der AG Sie umsetzt. Der AG darf Ihnen im Rahmen billigen Ermessens eine andere zumutbare Tätigkeit zuweisen." Meine Antwort: Während des Still-Beschäftigungsverbots unterliegen Mütter keinem besonderen Kündigungsschutz. Ein arbeitgeberseitliches Kündigungsverbot während der Stillzeit gilt also nur bis zum Ende der Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens jedoch bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung. Ein Still-BV erhält man, wenn Gefahr für die MIlch auf der Arbeit besrteht (Chemielabor, Atomkraftwerk). Das Still-BV muss regelmäßig bei der Krankenkasse und beim AG bescheinigt werden. Das Kind


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