Danica2020
Ich arbeite als Lehrerin an einer Förderschule für soziale und emotionale Entwicklung mit hochgradig aggressiven und gewaltbereiten Kindern... Die Schule ist an ein Kinderheim Erziehungshilfe angegliedert. Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft wurde ich von meinem Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot mit Gefährdungsbeurteilung an die Bezirksregierung gesetzt. In der Stillzeit bzw Elternzeit würde die gleiche Gefährdung bestehen wenn ich weiter arbeite. Bleibt das Beschäftigungsverbot einfach bestehen oder was muss ich unternehmen? Viele Grüße
Hallo, im vorliegenden Fall bestand die Gefahr vor der Geburt ja darin, dass es hätte zu einer Frühgeburt oder schlimmer kommen könnne, wenn ein aggressives Kind Sie angreift. Nach der Geburt kann ich diese Gefahr nichts ehen. Dann kann nur noch die Milch in Gefahr sein (zB durch Chemikalien). Die Antwort lautet also nein. Und die Tätigkeit als solche haben Sie sich ja selber ausgesucht. Liebe Grüße NB
Felica
Wodurch sollte deine Milch den gefährdet sein? Hast du dort umgang mit giftigen Chemikalien oder ähnlichem?
Mitglied inaktiv
Ein mögliches BV gibt es nur wenn man auch arbeitet. Ein still BV ist an viel strengere Bedingungen geknüpft, eine davon ist, dass die Muttermilch durch gefährliche Stoffe kontaminiert wird. Das liegt ja in einer Förderschule/Kinderheim ganz sicher nicht vor
cube
Wie schon geschrieben wurde: ein Still-BV gibt es, wenn eine Gefährdung der Muttermilch und damit des Kindes durch deine Arbeit entstehen würde. Eine Gefährdung der Schwangerschaft entsteht ja nun auch nicht mehr, wenn das Kind geboren wurde. Da dein Kind nicht mit in die Schule geht, besteht für dein Kind keine Gefährdung. Was du also unternehmen musst/kannst: EZ einreichen. Dann gibt es auch für dich keine Gefährdung.
Mitglied inaktiv
Nein, dieses BV spielt in der Stillzeit keine Rolle. Also entweder du arbeitest oder du nimmst Elternzeit.
mellomania
die Gefahr beim Stillen muss für die Milch da sein, aber doch nicht für dich! wenn du als chemikerin arbeitest und deine chemikalien in die milch über gehen, dann eventuell! aber so? du kannst deine Elternzeit benutzen wenn du voll stillen möchtest. Du hast ein anrecht auf Stillzeiten wenn du weiterarbeitest. entweder zwei mal eine halbe Stunde zum abpumpen z.b. oder eine Stunde am stück. oder das kind wird dir gebracht. ansonsten arbeitest du ganz normal. oder nimmst halt elternzeit, dafür ist diese da
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