Elternzeit/Schwangerschaft/ Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit/Schwangerschaft/ Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, ich hab noch bin zum 1.11.22 Elternzeit. Wir versuchen erneut schwanger zu werden. Ich hab auch ab dem 01.11 einen neuen Arbeitsvertrag über 20 Stunden pro Woche, bis dahin habe ich noch einen Arbeitsvertrag über 40 Stunden pro Woche. Ich bin Erzieherin und bei einer Schwangerschaft sofort im Beschäftigungsverbot. Wenn es klappen sollte und ich bis Ende meiner Elternzeit schwanger bin, bekomm ich dann das Gehalt von meinem alten Arbeitsvertrag oder das neue Gehalt. Meine zweite Frage, wenn ich kurz vor Ende der Elternzeit positiv teste, und es mit den Ärzten noch aufgrund eines Termines Dauert, wie wird dies gehandhabt? Vielen Dank und Liebe Grüße

von Motte_15 am 16.08.2022, 13:25



Antwort auf: Elternzeit/Schwangerschaft/ Beschäftigungsverbot

Hallo, Sie bekommen ab dem ersten Tag nach der EZ den Lohn, den Sie ohne BV erhalten würden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.08.2022



Antwort auf: Elternzeit/Schwangerschaft/ Beschäftigungsverbot

Im Falle eines BV bekommst Du das was Du auch bekommen hättest, wenn Du arbeiten würdest. Da Du einen Vertrag mit 20h pro Woche ab < November hast, würdest Du natürlich den Lohn im BV bekommen und nicht Deinen Lohn aus einer VZ Stelle.

von Suomi am 16.08.2022, 13:52



Antwort auf: Elternzeit/Schwangerschaft/ Beschäftigungsverbot

Ich hab vergessen zu erwähnen das ich ab dem 15.10 Elternzeit habe und noch Rest Urlaub nehme. Und ab dem 01.11 den neuen Arbeitsvertrag. Ich bekomm das gleiche Gehalt im Beschäftigungsverbot. Mich verunsichert nur ob wenn ich mich in der Zeit schwanger melde mein altes Arbeitsverhältnis zählt oder das neue Liebe Grüße und danke für Antwort

von Motte_15 am 16.08.2022, 13:56



Antwort auf: Elternzeit/Schwangerschaft/ Beschäftigungsverbot

Hast Du denn schon den neuen Vertrag unterschrieben mit den reduzierten Stunden? Wenn ja gilt dieser ab November egal ob BV oder nicht und egal ob schwanger oder nicht.

von Suomi am 16.08.2022, 13:58



Antwort auf: Elternzeit/Schwangerschaft/ Beschäftigungsverbot

Vielen dank, nein noch nicht der wird mir bald zugeschickt! Danke! Jetzt sind meine Fragen alle geklärt

von Motte_15 am 16.08.2022, 14:02



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