Mo_Na
Hallo, Ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt. Eins davon ist nun rum. Mein Sohn ist im Mai 2024 geboren. Ich bekomme 316 Euro Elterngeld, ausbezahlt auf zwei Jahre. Jetzt möchte ich doch ab September für 12 Stunden/Woche wieder arbeiten gehen. Kann ich dazuverdienen ohne Abzüge? Oder sollte ich meine Elternzeit vorzeitig beenden? Bekomme ich dann das "restliche Geld" noch ausbezahlt? Wie müsste ich dies veranlassen?
Hallo, es ist möglich, das EG auch rückwirkend auf Monate im ersten Jahr zuzuordnen. Es wird dann rückwirkend direkt ausgezahlt. Wenn Sie da ja nicht gearbeitet haben, erfolgt keine Anrechnung. Lieeb Grüße NB
Ani123
EG und EZ sind zwei verschiedene Sachen. Bei ihrem Arbeitgeber haben sie 2 Jahre EZ gemeldet. Die EZ können sie nur mit Zustimmung ihres Arbeitgebers vorzeitig beenden. Sie können TZ in EZ bis zu 32 Wochenstunden arbeiten. Sie schreiben, dass sie 12 Wochenstunden arbeiten werden. Ist das bei ihrem Arbeitgeber wo sie in EZ sind? Wenn nein, hat ihr Arbeitgeber zugestimmt, dass sie TZ in EZ bei einem anderen Arbeitgeber tätig sein können? Ohne seine Zustimmung dürfen sie das nicht. Basis-EG haben sie in EGplus umgewandelt. Im Internet gibt es Seiten womit sie ausrechnen können, wieviel Euro sie hinzuverdienen dürfen ohne das es Abzüge beim EG gibt. Die EG-Stelle kann ihnen auch beratend zur Seite stehen. Sollte es Abzüge geben wäre es besser sich das EG als Einmalzahlung auszahlen zu lassen um keine Verluste zu haben. Das ist ab dem 1. Geburtstag des Kindes möglich. In dem Fall würden sie das übrige EG auf einmal bekommen.
Mo_Na
Ich werde bei meinem Arbeitgeber arbeiten. Also könnte ich während der Elternzeit dort arbeiten und mein Elterngeld auszahlen lassen? Das wäre doch wahrscheinlich die sinnvollste Variante, oder? Haben Sie ein Link wo ich das ausrechnen kann wieviel ich verdienen darf?
KielSprotte
Einfach Elterngeldrechner googeln
Die letzten 10 Beiträge
- Übernachtung
- Wärende der schwangerschaft Firma in Insolvenz
- Bemessungszeitraum für Elterngeld
- Kündigung. Annahmeverzugslohn
- Nachträgliche Gehaltserhöhung während Mutterschutz
- Urlaubsberechnung
- Neue Ausbildung aber vor Beginn Schwanger
- Was passiert mit der (zugewiesenen) Ehewohnung nach der Scheidung? (Mietverhältnis)
- Kündigungsfrist
- Umzug in Mutterschutz/Elternzeit