Fräulein Flips
Guten Tag, Ich wohne an der Deutsch Schweizer Grenze. Beruflich (kinderarztpraxis) stoße ich oft auf Familien, deren Wohnsitz oft 300km und mehr entfernt in D ist. Kind aber geboren in unserer Gemeinde.Wenn wir hinweisen, es sei besser im Wohnort einen Kinderarzt aufzusuchen, für Notfälle und Vorsorgen, sind Eltern schnell sehr stur und "bissig" und wollen bei uns als Patient bleiben, weil Kind in unserer Stadt geboren wurde, argumentieren viel und schroff. Manchmal erzählen sie, der Vater wohne in der Schweiz und den besuchen sie so oft. Sollte man diese Familien irgendwo als Verdacht melden zum Thema Sozialbetrug? Wir glauben das sie komplett in der Schweiz wohnen, mutter dort aber nicht gemeldet ist, den Wohnsitz in D nur pro Forma bei den eigenen Eltern in D haben und so Elterngeld, Kindergeld, teils Unterhaltsvorschuss etc aus D beziehen. Wo müsste man sie melden? Ist dies als Vermutung zum möglichen sozialbetrug ausreichend?
Hallo, kann ich nichts zu sagen. Reden Sie mal mit Ihrem Chef. Liebe Grüße NB
Mima10
Unterliegt das nicht der ärztlichen Schweigepflicht?
User-1750749248
Bevor du irgendetwas unternimmst, solltest du mit deinem Chef sprechen.
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