Bondgirl1976
Hallo Frau Bader, ich habe Anfang März meine Tochter entbunden und fange im September wieder zum arbeiten an. Anfangs dachte ich immer, bis dahin hätte ich abgestillt bzw. würde nur noch morgens und abends stillen. Meine Tochter ist aber ein zierliches Baby und deshalb möchte ich die Beikosteinführung nach hinten schieben und doch länger stillen. Dass ich als Stillende noch unter das MuSchuG falle weiß ich. Ich bin als Erzieherin in einer Krippe tätig und Cytomegalie negativ. In der Schwangerschaft hatte ich deshalb ein Beschäftigungsverbot, trifft das jetzt auch in der Stillzeit zu? Muss mir ein extra Raum für das Stillen/Abpumpen zugewiesen werden? Wie sieht das in der Praxis aus? MfG Bondgirl
Hallo, eine Ansteckungsgefahr sehe ich nicht, würde aber darum bitten, noch mal im Forum von Doktor Busse zu fragen, da ich kein Arzt bin. Für das Stillen bzw. Abpumpen muss der AG einen Extraraum zur Verfügung stellen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Eine Cytomegalie Infektion der Schwangeren ist besonders im ersten Trimenon gefährlich, da es später beim Ungeborenen Entwicklungsverzögerungen und Schädigungen verursachen kann. Für Säuglinge im Alter von 6 Monaten ist eine Neuinfektion nicht mehr gefährlich, sonst dürften Säuglinge ja auch nicht in einer Krippe betreut werden. Von daher ist die Immunität gegen CMV in der Stillzeit nicht mehr relevant und du darfst auch als stillende Mutter beruflich in der Krippe arbeiten. Einen geeigneten Raum zum Stillen muss der AG zur Verfügung stellen.
Ähnliche Fragen
Hallo Fr. Bader, ich habe eine Frage, wozu ich nichts konkretes im Internet gefunden habe... Mein Sohn ist 5 Wochen alt (*21.09.16). Ich stille voll. Während der gesamten Schwangerschaft hatte ich ein Beschäftigungsverbot (bin Altenpflegerin). Mein Kind davor ist am 31.03.15 zur Welt gekommen, ich hatte im Februar '15 einen neuen Arbeitsvertrag un ...
Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage, die mir bisher weder die Personalabteilung meiner Arbeitsstelle noch die Rechtsabteilung unserer Gewerkschaft (DOV - Deutsche Orchestervereinigung) so ohne weiteres beantworten kann. Ich bin Orchestermusikerin und habe von meinem Arbeitgeber nach Paragraph 4.1 des Mutterschutzgesetzes ein Beschäftigungsv ...
Ich bin Assistenzärztin und CMV neg. Ich habe bei Bekanntgabe von meiner Schwangerschaft ein generelles Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber erteilt bekommen, da der Arbeitsplatz mit OP/Rettungsstelle/24std. Diensten/ Infektionsgefahr (ua. Auch durch regelmäßigen Umgang mit Kindern unter 3j) nicht hätte sicher gestaltet werden können. Bzw nur Brief ...
Schönen guten Tag ich werde voraussichtlich ein Beschäftigungsverbot in der stillzeit bekommen. Dieses hatte meine Arbeitskollegin auch. Jetzt zu meiner frage, habe ich Anspruch während oder nach dem Beschäftigungsverbot in der stillzeit? Die Krankenkasse zahlt dieses ca 1 Jahr lang. Meine Arbeitskollegin meinte das man trotz der lohnfortzahlung im ...
Ich arbeite als Lehrerin an einer Förderschule für soziale und emotionale Entwicklung mit hochgradig aggressiven und gewaltbereiten Kindern... Die Schule ist an ein Kinderheim Erziehungshilfe angegliedert. Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft wurde ich von meinem Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot mit Gefährdungsbeurteilung an die Bezirksregierun ...
Hallo Frau Bader, Ich bin zahnmedizinische Fachangestellte und hatte schon in der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot meines Arbeitgebers. Zur Zeit bin ich in Elternzeit (bis einschl. 17.03.) Mein Sohn ist 13Monate und ich stille ihn noch. Laut Zahnärztekammer besteht für mich auch in der gesamten Stillzeit ein BV. Meine Krankenkasse sagte ...
Liebe Frau Bader, Vielleicht können Sie mir weiterhelfen. Ich fange im 13. Lebensmonat meiner Tochter wieder an zu arbeiten und stille noch. Laut dem neuen Mutterschutzgesetz von 2018 betrifft der Gesundheitsschutz ( nich die freistellungszeiten zum Stillen?) Mich in diesem Fall. Auch sieht der Gefährdungseinschätzungsbogen NDS eine Einstuf ...
Sehr geehrte Frau Bader, Durch Zufall habe ich vom Stillbeschäftigungsverbot für stillende Mütter in bestimmten Berufsgruppen erfahren. Ich selber bin Allgemeinmedizinerin und befinde mich aktuell in der 34. SSW und seit Beginn der Schwangerschaft aus Infektionsschutzgründen im Beschäftigungsverbot. Leider finde ich keine Informationen im Inter ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Sohn ist 14 Monate alt, ein Stillkind und muss zur Tagesmutter, da das Elterngeld raus ist und ich aus finanziellen Gründen wieder arbeiten muss. Mein Arzt hat mich nun krank geschrieben, weil ich Sehstörungen und Schwindel habe, da mein Sohn, nicht bei der Tagesmutter bleiben möchte. Er schreit, isst, tri ...
Hallo, die EZ ist beendet. Ich fühle mich nicht mehr wohl, habe Bauch-/Kopfschmerzen seit letzter Woche, aufgrund der Anzeige beim Jugendamt, von meinem Arbeitgeber. Mein Hausarzt hat schon gesagt, es sei Schikane/unverschämt. Er konnte es nicht glauben. Würde dies ausreichen oder nicht, für Anzeige und BV (wenn das BV überhaupt möglic ...
Die letzten 10 Beiträge
- Mädchen Name zurück nehmen
- Nach Elterngeld
- Bemessungszeitraum Elterngeld 2. Kind Beamte
- Vater: Wechsel des Arbeitgebers zwischen zwei Elternzeitmonaten
- Beschäftigungsverbot Stillzeit durch Stress Mobbing
- Krank nach Elternzeit
- Krank nach Elternzeit
- Unterhaltspflichtiger Papa in Elternzeit - Neuberechnung durch Exfrau
- Kindergarten ausschluss
- Verdienst bei 2.