Frage:
Rechte und Pflichten
Hallo,
Mein Kind wird 10.
Der Vater interessiert sich erst für ihn seit er eine Partnerin hat ca. 2 Jahre.
gehaltsabrechnungen habe ich gefordert zwecks der unterhaltshöhe. Darf er vom ausgewiesenen Betrag den inflationsausglwich, Fahrtkosten zur Arbeit und Kosten für den arbeitsparkplarz abziehen? Oder ist der ausgewiesene Betrag auf der Abrechnung entscheidend?
In wieweit muss ich ihm Zeugnisse zeigen? Das Kind möchte das nicht dass er das Zeugnis sieht.
Und wie ist es mit arztberichten? Muss ich ihm diese zeigen? Kann er das bonusheft vom Zahnarzt verlangen?
er hat sich jahrelang nicht dafür interessiert.
Wie ist es mit der Ausstattung für die Schule? Zum schuljahreswechsel fallen einige Kosten an. sind diese mit der Unterhaltszahlungen abgedeckt?
Eine Antwort wäre sehr nett.
LG
von
sonnen012016
am 28.03.2023, 17:20
Antwort auf:
Rechte und Pflichten
Hallo,
1. Lassen Sie von einem Fachanwalt/ dem Jugendamt den Unterhalt berechnen und einen evtl. Titel evtl. ändern.
2. Ein Auskunftsanspruch besteht auch ohne Sorgerecht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.03.2023
Antwort auf:
Rechte und Pflichten
wer hat das sorgerecht?
wer hat bisher den unterhalt berechnet? auf welcher grundlage?
von
WonderWoman
am 28.03.2023, 17:51
Antwort auf:
Rechte und Pflichten
Das Sorgerecht habe ich alleine.
Unterhalt zahlt er, wollte aber wissen ob der Betrag noch passt, wurde damals anhand von gehaltsabrechnungen ermittelt.
von
sonnen012016
am 28.03.2023, 18:05
Antwort auf:
Rechte und Pflichten
Wer hat denn den Unterhalt berechnet? Das klingt nicht so, als sei hier ein Profi am Werk ...
Da er nicht sorgeberechtigt ist, hat er kein Recht auf Arztinfos, Schulinfos etc. Und wenn er das Sorgerecht hätte, dann könnte er sich diese Infos selber beschaffen und bräuchte dich nicht dafür.
von
Pamo
am 28.03.2023, 18:27
Antwort auf:
Rechte und Pflichten
Das müsste dann ja in irgendwelchen Paragraphen stehen, kennt diese jemand?
Damals wurde der Unterhalt vom Rechtsanwalt berechnet.
Dieses mal hat der kindsvater das angegeben dass inflationsausgleich, Fahrtkosten zur Arbeit und dortigen Parkplatz von demverdienst noch abgezogen werden müssten. Habe ich noch nie gehört, man weiss ja aber nie.
von
sonnen012016
am 28.03.2023, 20:36
Antwort auf:
Rechte und Pflichten
Meine Laienhafte Antwort:
Berufsbedingte Ausgaben kann er abziehen (im normalen Rahmen), den Inflationsausgleich nicht, denn der muss ja dem Kind auch mit Zugute kommen.
Ich würde:
Zum Jugendamt gehen und um Neuberechnung bitten. Dann aber dem Jugendamt auf die Finger schauen wie sie genau berechnen, dass Fristen gesetzt und auch verfolgt werden, etc.
Dann gleich den KV einen Titel beim JA mit unterschreiben lassen mit "Dynamik" der sch immer an der jew. DT anlehnt und somit Erhöhungen automatisch zu erfüllen sind.
Das JA ist eine unabhängige 3. Stelle die nur das berechnet was dem Kind zusteht.
Alles andere ist ja schon beantwortet worden.
VG
D
von
desireekk
am 29.03.2023, 03:36
Antwort auf:
Rechte und Pflichten
Wessen Rechtsanwalt hat das berechnet? Von dir beauftragt? Oder von ihm beauftragt?
von
Pamo
am 29.03.2023, 08:44