Marion89
Liebe Frau Bader, Ich hoffe, diese Frage ist hier richtig. Und zwar würde ich gerne wissen, welche Rechte und Möglichkeiten es für mich und meine Tochter gibt, falls es zwischen mir und meinem Mann zur Trennung /Scheidung kommt. Was darf er und was nicht? Was kann ich tun etc? Herzlichen Dank vorab
Hallo, diese Frage ist sehr allgemein formuliert. Zuerst einmal ist zu klären, wo das Kind lebt. Das wird bei demjenigen sein, bei dem es bis jetzt seinen Lebensmittelpunkt hat. Ich lese Ihre Frage so, dass Sie das sind. Der Vater hat dann weiterhin die elterliche Sorge, kann also über wichtige Dinge mitentscheiden. Er hat auch ein Umgangsrecht. Auf der anderen Seite muss er natürlich Unterhalt und gegebenenfalls weitere wesentliche Kosten (Mehrbedarf oder Sonderbedarf) zahlen. Liebe Grüße NB
3wildehühner
Da ihr verheiratet seid und somit das gemeinsame Sorgerecht besteht, darf weder dein Mann ohne Zustimmung mit eurer Tochter aus eurer gemeinsamen Wohnsitz ausziehen, noch du. Wenn du mit der Tochter ausziehen möchtest, bedarf es ebenso seiner Zustimmung wie umgekehrt deiner Zustimmung. Bleibt eure Tochter bei ihm, musst du Unterhalt zahlen, bleibt sie bei dir, muss er zahlen, Beim Wechselmodell seid ihr euch im Rahmen eurer finanziellen Möglichkeiten gegenseitig zum Unterhalt für euer Kind verpflichtet.
User-1736455377
Darüber hinaus hat jedes Elternteil Umgangsrecht (sofern dieses nicht gegen das Kindeswohl geht). Sollte eure Tochter also zB bei dir leben, hat das Kind und auch der Vater ein Umgangsrecht bei dem du verpflichtet bist, dieses auch zu fördern. Entscheidungen wie welche Schule etc müssen gemeinsam getroffen werden usw. Kurz gesagt: ihr könnt euch als Paar trennen - als Eltern werdet ihr aber weiterhin gemeinsam! zum Wohles eures Kindes zusammen arbeiten müssen. Was finanzielle Regelungen angeht, solltest du dir einen eigenen Anwalt nehmen. Einfach so im Netz kann das keiner beantworten. Da muss jemand mit dir alle Details besprechen können und Einsicht in Unterlagen haben. Welche Pflichten zB auf dich zukommen könnten, falls es Wohneigentum gibt zB.Oder ob du ein Recht auf Trennungsunterhalt geltend machen kannst. Da wird es sicher genug Fragen geben, die du deinem eigenen Anwalt stellen können solltest. Und zwar am Besten VOR der Trennung.
la-floe
Moin, da es EURE GEMEINSAME Tochter ist und du ihm deswegen auch nichts zu erlauben hast hat er dieselben Rechte wie du. Vielmehr hat das Kind dieselben Rechte an beiden Elternteilen. Wie schon geschrieben dürfen weder du noch er mit Kind aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen. Du alleine kannst natürlich - ebenso wie er - jederzeit ausziehen. la-floe
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