Stef3
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann und ich haben uns getrennt und ich weiß noch nicht, ob wir unser gemeinsames Haus verkaufen. Wir leben in BW und haben zwei gemeinsame Kinder (Alter 1 und 4). In unserem jetzigen Wohnort ist Wohnraum sehr teuer und rar. Mein Mann wird aber wollen, dass wir hier im Ort bleiben. Darf ich dennoch im Umkreis von 20 km auf Wohnungssuche gehen? Meine Eltern wohnen ca 20 km weit weg von uns. Dort sind Wohnungen deutlich günstiger und ich hätte durch meine Familie auch bessere Möglichkeiten der Kinderbetreuung.
Hallo, ich würde 20 km für ok halten - ob ein Gericht das auch so sieht, kann ich Ihnen nicht seriös sagen. Liebe Grüße NB
Ani123
Ich gehe davon aus, dass sie mit ihren Kindern ausziehen möchten. Hat ihr Noch-Ehemann sie dazu aufgefordert, dass sie mit den Kindern ausziehen? Hat er ihnen erlaubt mit den Kindern auszuziehen? Wenn nein dürfen sie ausziehen, aber ihre Kinder nicht. Nehmen sie die Kinder beim Auszug mit kann er einfordern, dass diese zu ihm zurück kehren und das geht in der Regel sehr schnell. Dabei zählt nicht, ob er sich um die Kinder z. B. wegen Berufstätigkeit kümmern kann, sondern, dass es der Lebensmittelpunkt der Kinder ist. Und da können die Kinder nur bei einem Elternteil mit ausziehen, wenn beide Elternteile dem zustimmen. Sie schreiben, dass es ihr gemeinsames Haus ist. Sie überlegen, ob sie es verkaufen möchten. Möchte ihr Mann das auch? Plant ihr Mann auch auszuziehen? Wenn ja, können sie erstmal im Haus bleiben? Wenn er erst auszieht können sie im Anschluss mit den Kindern umziehen. Allerdings in der Nähe des Wohnortes. Lassen Sie sich anwaltlich beraten, ob 20km noch als "in der Nähe des Wohnortes" zählt. Zudem sollten sie sich beraten lassen wegen Kindesunterhalt , Trennungsunterhalt und Betreuungsunterhalt. (Einmal von der Seite aus, wenn die Kinder bei ihnen bleiben und der Kindesvater zahlen muss und einmal von der Seite aus, wenn die Kinder beim Kindesvater bleiben und sie zahlen müssen) Wie ist zurzeit die Kinderbetreuung sichergestellt? Sind sie berufstätig? Wenn ihre Kinder nicht betreut sind, bei ihnen leben, so kann ihr Noch-Ehemann sie dazu auffordern, damit sie arbeiten könnten und er kein Betreuungsunterhalt an sie zahlen muss. Wenn sie es noch zusammen im Haus aushalten lassen sie sich erst anwaltlich beraten.
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