Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, wie ist das bei einer Trennung/ Scheidung, ist es mir nicht möglich mit den Kindern in eine andere Stadt zu ziehen wenn der Vater es ablehnt ? Ist es selbst in einem bestimmten Rahmen (km) nicht möglich ? Wir befinden uns gerade an diesem Punkt. Ich hätte die Möglichkeit mit den Kindern in ein Haus zu ziehen, welches für die Kinder und für mich nur Vorteile hätte. (bzgl. Mietkosten, Arbeit, Kinderfreundlichkeit...) Der Kindsvater stimmt dem nicht zu. Viele Ehen enden nicht im Guten, aus reiner Nicklichkeit stimmt der Kindsvater dann evtl. einem Umzug nicht zu. Kann ich da wirklich nichts machen, bin ich wegen dieser Regelung gezwungen hier am Ort zu bleiben ? Vielen Dank !
Hallo, das ist höchst problematisch. also: Zunächst einmal ist wichtig, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Auch wenn die gemeinsame Sorge nach einer Trennung beibehalten wird, ist es bei den Familiengerichten häufig üblich, einem Elternteil (meist dem Vater) auf Antrag des anderen (meist der Mutter) das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen. Dies erfolgt mit der Begründung dies würde dem Kindeswohl am besten entsprechen (§1671 BGB). Der Elternteil mit dem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht kann anschließend völlig legal den Wohnort wechseln, unabhängig von der Entfernung und der Beziehung des Kindes zum Elternteil, der kein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Das Wohl und der Wille des Kindes spielt dabei in der Regel keine Rolle. So. Und jetzt ein Urteil dazu: Kein Umzug ohne Einwilligung des Vaters Einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zufolge darf eine geschiedene Mutter mit dem Kind nicht einfach in eine andere Stadt umziehen, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben. Sie muss einen Umzug, auch wenn das Kind bei ihr lebt und sie daher das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt, mit dem Vater abstimmen. Dies gilt erst recht, wenn der Umzug mit einem Schulwechsel verbunden ist. In einem solchen Fall kann die Bindung des Kindes an sein soziales Umfeld sogar rechtfertigen, dem Vater das Aufenthaltsrecht zu übertragen. OLG Dresden, 10 UF 433/02 Schauen Sie dazu auch mal bei: www.vaeternotruf.de/aufenthaltsbestimmungsrecht.htm http://www.vaeternotruf.de/wohnortwechsel.htm http://www.vatersein.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread&tid=926 Dabei ist ein ganz interessanter Satz: In der Praxis ist es häufig so, dass Mütter, auch dann wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht, unter Mitnahme des Kindes in weit entfernte Ortschaften ziehen, ohne den Vater um Zustimmung zu bitten. Ist die Mutter erst einmal weggezogen, drücken die zuständigen Gerichte in der Regel beide Augen zu. Das hat natürlich nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, im Gegenteil, sondern mit der auch bei den Familienrichtern noch immer vorherrschenden Mütterideologie und einer gewissen Portion Bequemlichkeit. Der Richter ist schlicht froh, wenn er durch den Umzug der Mutter nicht mehr zuständig ist, soll sich doch der Richter am neuen Wohnort mit den Eltern rumärgern. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage ! Über Nacht wegziehen ? Das hatte ich eigentlich nicht vor. Da ich ihn verlasse ist er in seiner Eitelkeit gekränkt und stimmt deswegen einem Umzug nicht zu. Er verbaut mir und den Kindern damit absichtlich / offensichtlich eine bessere Zukunft. Dabei macht mir noch eine lange Nase und ich kann nichts dagegen unternehmen !? Durch seinen Egoismus ist die Ehe in die Brüche gegangen und genau dieser Egoismus verfolgt mich jetzt dann also auch noch......
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