Sorgerecht / Umgangsrecht nach Trennung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Sorgerecht / Umgangsrecht nach Trennung

Hallo Frau Bader, ich habe mich vor 2,5 Monaten von meinem Mann getrennt. Ich habe mich sehr vor diesem Schritt gefürchtet, berechtigterweise: mein Mann hat daraufhin 2 Selbstmordversuche unternommen und wurde deshalb 4 Wochen in die Psychiatrie eingewiesen. Seit etwa 5 Wochen ist er nun entlassen und wohnt nun wieder bei seinen Eltern. Nun hatten wir einen heftigen Streit, bei dem es um die Bringzeit unseres großen Sohns (3 Jahre) in die Kita ging. Er verbietet mir (O-Ton), unseren Sohn um 7.30 Uhr dort hinzubringen, ich soll ihn statt dessen zu seinen Eltern bringen. Dort kann er ihn dann noch sehen und dann später noch in der Kita abgeben. Nun meine Frage: inwieweit bin ich berechtigt, etwas bezüglich unserer Kinder (3 Jahre und 1 Jahr) ohne seine Zustimmung zu entscheiden? Wie ist das Sorgerecht und Umgangsrecht nacheiner Trennung geregelt? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Netti

Mitglied inaktiv - 17.07.2011, 22:14



Antwort auf: Sorgerecht / Umgangsrecht nach Trennung

Hallo, da Sie verheiratet sind, haben Sie wie vorher das gemeinsame Sorgerecht, Sie haben aber, das die Kinder bei Ihnen wohnen, das Aufenthaltsbestimmungsrecht u dürfen über den tatsächl. Aufenthalt bestimmen. Sie müssen also im Kindswohl abwägen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.07.2011



Antwort auf: Sorgerecht / Umgangsrecht nach Trennung

Am Sorge- und Umgangsrecht ändert sich eigentlich nichts. Was Du aber schnell machen solltest ist das Aufenthaltbestimmungsrecht für Dich alleine zu beantragen. Ich allerdings denke, dass wenn er und seine Eltern dazu bereit sind das Kind TÄGLICH morgens zu betreuen, und es dann in die Kita zu bringen ist das doch super. Ich denke viele Frauen würden sich freuen wenn sich der Vater so einsetzt. Du musst Deine Beziehung zu ihm ausser Acht lassen. In dem Punkt geht es NUR um EUER Kind. Solange er keine Gefahr für das Kind darstellt würde ich mich nicht wehren. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 18.07.2011, 07:02



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