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Hallo Frau Bader! Ich bin nun total verunsichert, was das Sorgerecht betrifft. Folgender Fall: Ich lebe mit dem Vater meiner beiden Kinder zusammen (haben gemeinsames Sorgerecht). Sie haben auch seinen Nachnamen. Da unsere Beziehung gar nicht mehr funktioniert möchte ich mich trennen. Eine Freundin meinte, daß wenn die Kinder den Nachnamen des Vaters haben ich nicht das Sorgerecht für sie bekomme. Also sie dürften nicht bei mir bleiben. Angäblich sei " so ein Gesetz" jetzt raus gekommen. Ist das wirklich der Fall? Dürfen die Kinder wirklich nicht bei mir bleiben? susi
HAllo, der Namen hat mit dem Sorgerecht nichts zu tun. Sie haben wohl das gemeinsame Sorgerecht, etwas anderes muss beantragt werden. Gruß, NB
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