Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

AG Zuschuss Mutterschaftsgeld 2. Kind während Elternzeit (Teilzeitarbeit)

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: AG Zuschuss Mutterschaftsgeld 2. Kind während Elternzeit (Teilzeitarbeit)

Stella0606

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, für unseren ersten Sohn habe ich zwei Jahre Elternzeit bei meinem AG beantragt. Nach einem Jahr habe ich wieder angefangen bei meinem AG befristet (75%) in Teilzeit zu arbeiten. Mein Vollzeitvertrag würde ab Mai 2015 wieder greifen, da dann die Elternzeit und der befristete Zusatzvertrag endet. Jetzt bin ich erneut schwanger und der Mutterschutz sowie der errechnete Geburtstermin liegt noch in der Elternzeit von Kind 1. Frage 1: Kann ich die derzeitige Elternzeit einen Tag vor Beginn des MuSchu vorzeitig beenden und die 4 fehlenden Monate an die Elternzeit von Kind 2 ranhängen bzw. zu einem späteren Zeitpunkt noch nehmen ? Oder gehen diese Monate verloren, wenn ich die EZ freiwillig vorab beende ? Frage 2: Welche Auswirkungen hat das vorzeitige Beenden der Elternzeit auf die Höhe des Mutterschaftsgeldes ? Wird sich dieses dann anhand meines Teilzeitgehalts berechnen oder anhand meines Vollzeitgehalts? Frage 3: Wann muss ich dem Arbeitgeber spätestens mitteilen, dass ich die Elternzeit vorzeitig beenden will ? Für Ihre Hilfe wäre ich Ihnen sehr dankbar. Viele Grüße, Stella0505


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1.: Ja, wenn der Ag zustimmt 2.: VZ 3. Es gibt keine Frist - frühzeitig Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Hallo Frage eins weiß ich immer nicht sicher. Zumindest das 3. Jahr welches Du nicht nimmst kannst Du übertragen lassen auf die Zeit bis zum 8. Geb. Zu zwei : da der Vollzeitvertrag auflebt bekommst Du volles Mutterschutzgeld wie bei Kind 1. Zu drei : Das kannst Du machen wann Du möchtest. Es empfiehlt sich die kritische Zeit abzuwarten und dann kann man das schon mitteilen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, Ich möchte nach der Geburt ca. Nach 3 Monaten in meinem Job einen Minijob wieder beginnen. Da dieser auf das Elterngeld angerechnet wird bleibt davon nur wenig übrig und daher dachte ich, wenn mein AG dann für meinen älteren Sohn den Kita Zuschuss wieder bezahlt hätte ich diesen voll da dies Steuerfrei ist und nicht ang ...

Liebe Frau Bader, Meine Elternzeit lief zu Ende August aus. Ab dem 1.9.. habe ich einen neuen Arbeitsvertrag bei einem neuen Arbeitgeber. Kurz vor Ablauf der Elternzeit habe ich mich verletzt und wurde bis Mitte September krank geschrieben. Jetzt sagt der neue Arbeitgeber, dass ich keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung in den ersten vier Woche ...

Guten Tag,  Ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit von meinem ersten Sohn und mein Mann und ich planen eine erneute Schwangerschaft.  Vor der Elternzeit hatte ich einen Hauptarbeitgeber, bei dem ich Vollzeit gearbeitet habe und einen Minijob bei einem weiteren Arbeitgeber.  Während der gesamten Elternzeit habe ich diesen Minijob weiter ausge ...

Guten Tag Frau Bader, Ich habe im Januar '23 mein erstes Kind bekommen und habe für 24 Monate nach der Mutterschutzfrist meine Elternzeit beantragt. Nun bin ich wieder schwanger. Der errechnete Geburtstermin ist der 11.12.24. Seit dem 30.10. befinde ich mich in Mutterschutz.  Nun habe ich leider erst heute herausgefunden, dass ich meine Elte ...

Guten Tag Frau Bader, derzeit befinde ich mich noch in Elternzeit, mein Kind ist 17 Monate alt und ich möchte es erst im September in eine Fremdbetreuung geben. Mein Arbeitgeber hat mich jetzt aufgrund personeller Engpässe gefragt, ob ich bei freier Zeiteinteilung ein paar Stunden pro Woche arbeiten könnte. Mehr als 5 Stunden würde ich nicht sc ...

Hallo Ihr Lieben,  ich weiß, hier sind schon Millionen ähnliche Fragen aber genau meinen Fall habe ich noch nicht entdeckt. ich bin in einem Klinikum angestellt und das unbefristet. Ich bin jetzt im zweiten Jahr meiner Elternzeit. Die endet ungefähr in der Mitte des Jahres. Ich erhalte aber nur bis zwei Monate vor Ende der Elternzeit mein El ...

Guten Tag, eigentlich würde ich ab Februar nach 14 Monaten Elternzeit wieder anfangen zu arbeiten (Beamtin). Nun bin ich wieder schwanger. Bis zum Mutterschutz würde ich genau drei Monate abreiten.. meine letzte Schwangerschaft mit Komplikationen und ich bin nun auch wieder sehr angeschlagen. Meine Gyn würde mich gern krankschreiben. Was mir unang ...

Hallo,  Ich habe vor Geburt meiner Tochter Vollzeit gearbeitet und arbeite aktuell Teilzeit in Elternzeit (vertraglich bis September 25, dann wären eh die 3 Jahre aufgebraucht gewesen). Im Juli beginnt mein Mutterschutz für das zweite Kind. Ich habe nun gelesen dass ich zum Mutterschutz die Elternzeit beenden kann um in den 6 Wochen vor Geburt ...

Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber hat den Standort, an dem ich vor der Elternzeit tätig war, während dieser schließen müssen. Mir wurde bereits eine Stelle an einem anderen Standort angeboten, die gleichwertig ist, aber für mich uninteressant. Ich hatte ein erfolgreiches Vorstellungsgespräch in einer anderen Firma und möchte nun kündigen. ...

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße