Sehr geehrte Frau Bader,
hat eine Arbeitnehmerin, die in einem befristeten Arbeitsverhältnis steht und während dieser Zeit ein Kind bekommt, Anrecht darauf, dass die Mutterschutzfristen (insgesamt 14 Wochen) an das Ende ihrer Beschäftigungszeit "angehängt" werden. Angenommen der befristete Vertrag läuft am 31.5.2008 aus, kann sie dann eine Beschäftigung bis Mitte September einklagen?
Herzliche Grüße
aina2
Mitglied inaktiv - 24.06.2007, 12:52
Antwort auf:
Mutterschutz bei befristetem Arbeitsverhältnis
Hallo,
der Vertrag endet trotz SS.
Evtl. bekommen Sie aber den Mutterschaftslohn voll von der KK weiter. Erkundigen Sie sich dort!
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.06.2007
Antwort auf:
Mutterschutz bei befristetem Arbeitsverhältnis
aber ich bin keine Rechtsanwältin....
Geh doch mal hier unter Suche und gib "befristetes Arbeitsverhältnis" ein...
LG
Peeka
Mitglied inaktiv - 24.06.2007, 14:14
Antwort auf:
Mutterschutz bei befristetem Arbeitsverhältnis
Das kann ich dir auch so beantworten, das ist hier auch schon öfters beantwortet worden.
Wenn der Vertrag ausläuft und nicht verlängert wird, arbeitslos melden. Dann bekommt sie wenigstens das Arbeitslosengeld während des Mutterschutzes weiter. Aber ihr ist ja nicht gekündigt worden, das ginge nicht. Der Vertrag läuft einfach aus. Da kann man nix einklagen.
Gruß Arlett
Mitglied inaktiv - 24.06.2007, 16:21