Sehr geehrte Frau Bader, ich habe sehr viele ähnliche/gleiche Fragestellungen gelesen, jedoch bin ich mir nicht zu 100% sicher, bzw. möchte etwas zur Rechtslage wissen: Ich stehe in einem befristetem Arbeitsverhältnis, das im April 2013 enden wird. Mutterschutz beginnt im Februar, voraussichtlicher ET ist Mitte März 2013. Jetzt geht es um die Frage, wer den AG-Zuschuss (der im April entfallen wird) für die restlichen Wochen übernimmt. Ich habe sehr oft gelesen, dass dies von der KK getragen wird. Ich habe hierzu mit der KK gesprochen, die haben mir erzählt, dass es gesetzlich geregelt ist, dass die KK nicht den AG-Anteil übernimmt, auch wenn das Arbeitsverhältnis im Mutterschutz endet. Meine Frage ist nun die, auf welche Rechtslage (Paragraph) ich verweisen kann, bzw. gibt es bei der KK einen gesonderten Antrag hierfür? Was kann ich tun, wenn die KK sich sträubt, welche Möglichkeiten habe ich hier? Vielen Dank vorab für die Unterstützung und Ihre Mühen. Mit freundlichen Grüßen Martina1986
von Martina1986 am 11.12.2012, 12:56