Fiene85
Hallo, Unser erstes Kind ist am 31.05.16 geboren. Von Arbeitgeberseite hatte ich ein BV in der Schwangerschaft. Ich bekomme jetzt das Elterngeld plus für 22 Monate. Bis wann müsste ich wieder Schwanger sein, damit zur Berechnung die Zeit vor der ersten Schwangerschaft als Grundlage genommen wird? So blöd das klingt, mein alter Job ist mit Kindern nicht vereinbar und deshalb wollen wir das "Beste" herausholen. Ich würde dann 4 Jahre zuhause bleiben wollen insgesamt, bis Kind 2 in den Kindergarten gehen kann. Danke für die Hilfe.
Hallo, Kind 2 müsste dann spätestens geboren werden, wenn Kind 1 14 Monate alt ist. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Jetzt müsstest Du dann schwanger sein. Alles ab dem ersten Geburtstag des Vorkindes ohne Einkommen geht mit 0€ in die neue Berechnung. In der Elternzeit hat ein BV keine Bedeutung, da Du ja eh Zuhause bist. Zum neuen Mutterschutz darfst Du die laufende Elternzeit beenden.
Fiene85
Bedeutet dies, dass jeder Monat später ein "Null-Monat" wäre? Also wenn Kind 1 15 Monate ist, würden 11 Monate voll und ein Monat mit 0 berechnet werden und so weiter? Danke für die Antworten.
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