Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in mein 3.tes Jahr Teilzeit in Elternzeit zugehen  und dann nahtlos erneut 2 Jahre Brückenteilzeit beantragen oder zählt die Teilzeit in Elternzeit nicht als Unterbrechung und Berechtigung, erst nach einem Jahr Ende B.Teilzeit eine neue B.Teilzeit zu beantragen? Muss ich faktisch wirklich erst 1 Jahr Vollzeit arbeiten? Oder wäre die Teilzeit in Elternzeit das Jahr "Pause"? Besten Dank 😊