Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe eine Tochter die im Januar 2 Jahre alt wird und möchte Elternzeit/Teilzeit beantragen.
Ich arbeite im Einzelhandel und möchte von meinem 37,5 Std./Woche auf 30 Std./Woche mit den Stunden runtergehen.
Wir arbeiten von Montag bis Samstag, 5 Tage/Woche.
Kann ich die Tage festlegen wann ich arbeiten möchte? bzw. das ich Samtags fest daheim bleibe.
Vielen Dank im Voraus...
von
andreakahn
am 05.10.2020, 20:40
Antwort auf:
Elternzeit/Teilzeit
Hallo,
das hängt vom Mietvertrag ab. IdR werden Sie das nicht bestimmen können, wenn der AG nicht zustimmt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.10.2020
Antwort auf:
Elternzeit/Teilzeit
Kurz und knapp, nein kannst du nicht ausser es steht in deinem Arbeitsvertrag schon drin das du nur an bestimmten Tagen arbeiten musst
von
misses-cat
am 05.10.2020, 21:01
Antwort auf:
Elternzeit/Teilzeit
das ist reine verhandlungssache mit dem chef. wenn er sagt ok, is ok. wenn er sagt nein, du musst wie alle anderen auch samstags ran, müsstest du dir in der elternzei woanders was suchen, was du mit seiner vorherigen genehmigung bis 30 stunden ja darfst.
von
mellomania
am 05.10.2020, 21:20
Antwort auf:
Elternzeit/Teilzeit
Vielen Dank.
Ich dachte beim Antrag kann ich die Zeit bzw. die Tage so aufteilen wie ich es mir wünsche.
von
andreakahn
am 06.10.2020, 07:28
Antwort auf:
Elternzeit/Teilzeit
Du darfst Wünsche äußern, hast aber kein Recht darauf, dass es genau so umgesetzt wird.
von
Dojii
am 06.10.2020, 07:58