Hallo Frau Bäder,
ich hatte während meiner Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot, weshalb ich meine Urlaubtsage nicht nehmen konnte.
Nun würde ich gerne nach einem Jahr Elternzeit zu Hause wieder arbeiten gehen und zwar in Elternzeit Teilzeit. Wie ist es mit den alten Urlaubs Tagen kann ich diese erst nehmen wenn ich wieder regulär arbeiten gehe oder bereits schon während der Arbeit in Elternzeit?
von
XX.XX.XX
am 27.02.2023, 10:18
Antwort auf:
Resturlaub Elternzeit Teilzeit
Hallo,
Vollzeiturlaub soll in Vollzeit genommen werden, da er ja nicht in Teilzeit abgegolten werden kann.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.02.2023
Antwort auf:
Resturlaub Elternzeit Teilzeit
Das ist beides möglich, wenn dein AG damit einverstanden ist. Wenn du sie in Teilzeit nehmen willst, musst du sie entsprechend auf deine jetzigen Arbeitsstunden umrechnen.
von
Pamo
am 27.02.2023, 15:36