Frage: Elternzeit Teilzeit 30/32 Stunden

Hallo Wir müssen nun die Elternzeit-Anträge formulieren und durch die geplante Erhöhung der Teilzeitstunden in der Elternzeit auf 32 Stunden will sich nun auch mein Freund das erste Jahr Elternzeit "leisten" (die ursprünglichen 30 wären finanziell ggf etwas sehr knapp gewesen, aber mit 32 klappt das wieder ganz gut). Wie sicher ist denn die neue Stundenzahl und wie kann man das im Antrag jetzt schon so formulieren, dass er ausschließlich mit der Neuregelung für 12 Monate ab Geburt und Teilzeit 32 Stunden arbeiten kann oder müssen wir mit dem Risiko leben, dass die Regelung evtl nicht kommt und er nur 30 Stunden arbeiten kann? Sollte/Kann er eine bestimmte Formulierung wie z.B. "maximale Stundenanzahl" (aktuell 30, ab 2021 32 Stunden) oder ähnliches verwenden? Ich hoffe, ich habe meine Frage verständlich formuliert und wäre äußerst dankbar, wenn Sie uns hier weiterhelfen könnten. Herzliche Grüße Izzy

von IzzyP am 20.09.2020, 04:30



Antwort auf: Elternzeit Teilzeit 30/32 Stunden

Hallo, noch gibt es diese Gesetzesänderung ja nicht. Er kann es doch dann mit einer Frist von sieben Wochen vorher beantragen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.09.2020



Antwort auf: Elternzeit Teilzeit 30/32 Stunden

Dein Freund / Partner darf in der Elternzeit nicht mehr als 30 Stunden arbeiten, arbeitet er mehr ist er sofort aus der Elternzeit raus

von misses-cat am 20.09.2020, 07:34



Antwort auf: Elternzeit Teilzeit 30/32 Stunden

Warum müsst ihr das jetzt? EZ muss dein Freund erst 7 Wochen vor ET einreichen. Früher sollte er das auch auf keinen Fall machen. Du selbst musst theoretisch die Meldung erst eine Woche nach Geburt einreichen. Sollten die Änderungen beim EG und beim EZ wirklich beschlossen werden, dann gelten die frühestens ab dem 1.01.21 und dann sicherlich auch nur für die Kinder welche ab dann geboren werden. Bis zum 1.01.21 sind es aber mehr als 7 Wochen. Es wären also noch ein paar Wochen abzuwarten.

von Felica am 20.09.2020, 08:22



Antwort auf: Elternzeit Teilzeit 30/32 Stunden

Du kannst nicht schon einen Antrag auf etwas stellen, das noch gar nicht entschieden wurde. Aktuell kann er nur 30h pro Woche anmelden. Er kann natürlich darin vermerken, dass er bei passender Gesetzesänderung gerne auf 32h aufstocken will, aber das ist dann nichts, worauf er sich dann später berufen kann. Und wie schon gesagt wurde wissen wir auch noch gar nicht, ob die Änderung auch rückwirkend für bereits geborene Kinder gelten wird oder erst für Geburten ab 2021.

von Dojii am 21.09.2020, 07:34



Antwort auf: Elternzeit Teilzeit 30/32 Stunden

Ich bin hier doch im Expertenforum gelandet, oder? Die geäußerten Annahmen von Laien helfen mir nicht weiter. Ich würde mich daher über eine Antwort von Frau Bader freuen, also der Expertin. Danke schön im Voraus Izzy

von IzzyP am 21.09.2020, 11:02



Antwort auf: Elternzeit Teilzeit 30/32 Stunden

Nun, auch Frau Bader wird in der Beurteilung der Frage und einer Beratung der ET helfen.

von drosera am 21.09.2020, 11:22



Antwort auf: Elternzeit Teilzeit 30/32 Stunden

Das enthielt meine Frage ja bereits implizit, nun noch einmal explizit: ET ist 2. Dezember 2020. Im Gesetzentwurf auf der Website des BMFSFJ meine ich, zwei unterschiedliche Angaben zum Änderungszeitpunkt gelesen zu haben, einmal steht dort Inkrafttreten Sept 2021 aber auch einmal, dass die Änderung den Eltern so früh wie möglich zugute kommen sollen, was ja völlig offen wäre. Es gibt keine Angaben zu Geburtszeiträumen oder wie mit laufenden Elternzeiten umgegangen wird. Zumindest lese ich das nicht heraus. Für beide Interpretationen wäre es für uns daher relevant zu wissen, wie ich das so in den Antrag schreiben kann, um mich hier nicht selbst auf 30 Stunden festzunageln, sondern die 32 Stunden bei entsprechender Änderung so schnell wie möglich beim Arbeitgeber in Anspruch nehmen zu können. Da ich nicht firm darin bin, Gesetzestexte zu interpretieren, suche ich hier Rat bei der Expertin.

von IzzyP am 21.09.2020, 11:50



Antwort auf: Elternzeit Teilzeit 30/32 Stunden

Bis jetzt waren alle Änderungen in dem Gesetzesbereich nie rückwirkend. Sie traten immer zum Jahresanfang oder Jahresmitte in Kraft und auch immer nur für Kinder welche nach diesem Stichtag geboren wurde. Teils mit dem absurden Fällen das es bei dem ein oder anderen um Minuten ging und Hebammen doch bitte die Geburten verzögern sollten. Aber wenn du es nicht glaubst, warte halt bis Fr. Bader schreibt. Die ein oder andere ist hier war schon von Berufswegen in dem Bereich tätig.

von Felica am 21.09.2020, 14:28



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