Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nach Elternzeit Teilzeit/Minijob

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nach Elternzeit Teilzeit/Minijob

newskyla

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Hallo Frau Bader, ich befinde mich noch bis 15.09.2019 in meiner 3-jährigen Elternzeit. Vor dieser Zeit habe ich Vollzeit gearbeitet, was allerdings aufgrund der fehlenden Betreuung für meine Tochter nicht mehr möglich ist. Im April habe ich meinem AG mitgeteilt, dass ich gerne nach der Elternzeit in Teilzeit ca. 16-20 Stunden in der Woche arbeiten würde. Darauf habe ich nach mehrmaligen Rückfragen bis heute von ihm keine Antwort erhalten. Er begründet dieses "Hinhalten" damit, dass er abwarten möchte, ob er bis dahin eine Vollzeitkraft gefunden hat. Aktuell bin ich bei ihm mit 8 Stunden / Woche auf Minijob-Basis beschäftigt. Er sagt, dass egal was passiert ich den Minijob vorerst behalten kann, bis er eine neue "Lösung" hat. Aber wie habe ich und er mich jetzt zu verhalten? - Habe ich ein Recht auf die Teilzeitstelle (Betrieb mit ca. 10-15 Mitarbeitern) - Muss er mir kündigen? Erhalte ich dann Arbeitslosengeld? - Muss ich kündigen? Erhalte ich dann Arbeitslosengeld? - Wie ist es, wenn ich den Minijob behalte? Dann bin ich ja nicht mehr angestellt, muss ich mich dann ggf. arbeitslos melden? Diese Situation macht mich gerade wirklich wahnsinnig, weil meine Elternzeit in einem Monat endet und ich nicht weiß, was dann passiert. Natürlich bin ich seit längerem schon auf der Suche nach etwas neuem, allerdings ist es schwierig etwas zu finden... Vielen Dank für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn ich es richtig verstehe, hat der AG nicht innerhalb von 4 Wo. nach (schriftlicher) Antragstellung mit Begründung abgelehnt? Dann gilt es als genehmigt, § 15 Abs. 7 BEEG. Das würde ich ihm schriftlich mitteilen. Wenn er mehr als 10 AN hat, kann er auch nur im Rahmen des KSchG kündigen - also mit Grund. Liebe Grüße NB


Himbeere2008

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Wenn deine Elternzeit endet lebt dein alter Vollzeitvertrag wieder auf. Das heißt du musst ab 15.09.19 wieder Vollzeit arbeiten. Kinderbetreuung ist deine Angelegenheit, nicht die von deinem Chef. Kannst du das nicht erfüllen, musst du kündigen. Zudem würde ich mal um die Krankenversicherung kümmern. Du hättest du dich schon 3 Monate vor Ende der Elternzeit arbeitssuchend melden können.


cube

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Wie schon gesagt wurde - kannst du deinen VZ-vertrag nicht mehr erfüllen, musst du kündigen. Der AG hat als Kleinbetrieb nicht die selben Pflichten bzgl. TZ dir gegenüber wie ein größerer Betrieb - also kann er deinen recht einfach Antrag ablehnen. Allerdings: was heißt, mitgeteilt? Mündlich? Das ist nämlich kein offizieller Antrag auf TZ. D.h. du müsstest am 16.9.2019 deinen VZ-Job antreten - tust du das nicht, kann er dir fristlos kündigen. Ich würde also ganz schnell über diese Absprachen/Vereinbarungen etwas schriftliches aufsetzen und ihm schicken. Wenigstens eine Mail "wie telefonisch am xxx besprochen etc" Du hast sonst gar nichts in der Hand. Wieso hast du mit Mini-Job keine Anstellung? Natürlich hast du die - du musst doch bei der Mini-Job-Zentrale sogar offiziell angemeldet werden.


Felica

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Hast du das schriftlich das du TZ nach der EZ beantragt hast? Dann gilt die TZ als genehmigt wenn er dem nicht spätestens 1 Monat vor Antritt widersprochen hat. Auch du als AN brauchst ja Klarheit. Würde dem AG also mal sagen entweder jetzt ja oder nein oder du musst dich anderweitig umschauen.


newskyla

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Ich habe schriftlich, dass ich mit ihm über die Teilzeit gesprochen habe und ich auf seine Antwort warte. Ich wollte halt nicht kündigen, da er mir ja die Teilzeitstelle in Aussicht gestellt hat.


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