kirshinka
Hallo, Wir sind ein kleiner Kinderladen (mit 2 erzieherinnen) und eine Erzieherin möchte nach der elternzeit Teilzeit arbeiten. Das geht aber leider nicht mit der von ihr gewünschten, sondern einer etwas höheren stundenzahl (33). Wir würden sie gerne wieder nehmen, aber 33 Stunden will/kann sie nicht und randzeiten könnte sie auch nicht abdecken (aberdie andere hat auch Kinder und kann noch jeden Tag früh und spät arbeiten). Wir haben verschiedene Optionen durchgespielt (auch während elternzeit woanders kürzer arbeiten und danach wieder vollzeit kommen, wenn Kind 3 Jahre alt ist), aber nix ist ok. Wer muss nun kündigen und wann?
Hallo, Kündigen muss sie, denn si ekann den Vertrag nicht mehr erfüllen. Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Nach der Elternzeit lebt der alte Arbeitsvertrag wieder auf. Also auch die alte Stundenanzahl. Weil ihr ein Kleinbetrieb seid, hat die Arbeitnehmerin keinen Anspruch auf Teilzeit. Kann nun die Arbeitnehmerin alte Stundenanzahl nicht realisieren und damit ihren Vertrag nicht erfüllen, muss sie kündigen. Gruß Sabine
kirshinka
Danke - das sehe ich auch so. Sie will aber nicht kündigen, sondern will dass wie ihr kündigen. Die Caritas hat ihr wohl geraten nicht zu kündigen und keine Abfindung zu unterschreiben, da sie sonst eine 3-monatige Sperre beim beim Arbeitsamt erhält. Bekommt sie eine Sperre oder weiß das Arbeitsamt hier Bescheid? Außerdem möchte sie eine Abfindung. Vielen Dank für eine Antwort.
kirshinka
Nachtrag: Sie hat auch noch 31 Tage Urlaub und 3,5 Tage Überstunden. Könnte Sie also also nach der Elternzeit den Urlaub anschließen und dann kündigen? Die Kündigungsfrist ist aber einen Monat zum Ende des Kalendermonats. Was ist dann mit der ca. eine Woche?
Mitglied inaktiv
Hi Schlechte Beratung bei der Caritas. Hat man ihr auch gesagt das ihr sie notfalls auf Schadensersatz verklagen könnt wenn sie dann nicht arbeiten kommt? Immerhin muß dann ja wer ihre Arbeitszeit übernehmen, was in einem solchen Kleinbetrieb wohl nur durch die wenigen anderen Mitarbeiter zu schaffen ist. Zudem dürfte es unter Arbeitsverweigerung fallen wenn sie nicht erscheint, macht sich dann bestimmt auch gut in den Papieren. Eine Abfindung kann sie eh vergessen, hat sie keinen Anspruch drauf. Und schon mal gar nicht wenn sie Vertragsbruch begeht. Wegen der möglichen Sperre, das ist vom Arbeitsamt und Berater unterschiedlich. Also kann es da gar keine allgemeinverbindliche Aussage geben. Sie soll sich im Vorfeld dort erkundigen, daraufhinweisen das man sich wegen Kleinbetrieb und Teilzeit nicht einigen kann und dann schauen. Oft bekommt man aufgrund dessen dann keine Sperre. So oder so, kündigen muß eindeutig sie, den sie kann den Vetrag nicht einhalten. Übrigens, wenn sie Arbeitsverweigerung macht, dann nimmt sie die fristlose Kündigung in Kauf - und dafür kann es beim Arbeitsamt auch eine Sperre geben. Schau mal hier: http://kuendigungsanwalt.de/kuendigung-fristlos-ausserordentlich.html
Ähnliche Fragen
Hallo, ich möchte nach meiner Elternzeit (1 Jahr) 25 h/Woche arbeiten und einen 400€ Job machen. Meine Frage ist ob er den 400€ als 25 h Kraft ablehen kann? Begründete Sorge, das ich meiner Haupttätigkeit mit 25h nicht verantwortungsvoll nachkomme kann, würde ja meiner Meinung nach nicht bestehen. Sollte er aber den 400€ Job ablehnen, kann ich a ...
Guten Tag, ich habe eine Frage, wir sind ein Kleinbetrieb, 3-4 Angestellte. Ich komme aus der Elternzeit zurück, was wenn mir mein Chef eine Teilzeitstelle ca. 17 Std nicht ermöglichen kann/möchte? Wie sieht es dann mit der Kündigung aus? Kann er mich dann kündigen, dass ich Arbeitslosengeld bekomme? Oder muss ich kündigen? Was passiert dann ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich noch bis 15.09.2019 in meiner 3-jährigen Elternzeit. Vor dieser Zeit habe ich Vollzeit gearbeitet, was allerdings aufgrund der fehlenden Betreuung für meine Tochter nicht mehr möglich ist. Im April habe ich meinem AG mitgeteilt, dass ich gerne nach der Elternzeit in Teilzeit ca. 16-20 Stunden in der Woche ...
Hallo, ich arbeite seit 10 Jahren in einem Betrieb (Vertrag 8 Stunden Tag / 40 Stunden die woche). Ich wurde dann schwanger und war 2 Jahre in Elternzeit. Danach kam ich in Teilzeit zurück (8-12 Uhr / 20 Stunden die Woche / mit meinem Chef so abgesprochen). nach 4 Monaten wurde ich schwanger und habe somit über 1 Jahr in Teilzeit gearbeitet. N ...
Hallo Frau Bader, kann mir der AG Teilzeitarbeit nach der Elternzeit verweigern? Vielen Dank im Voraus.
Hallo Frau Bader, kann mir der AG Teilzeitarbeit nach der Elternzeit verweigern? Vielen Dank im Voraus.
Hallo Frau Bader, ich bin im Beamtenverhältnis. Ich habe zwei Kinder und befinde mich aktuell noch in Elternzeit. Ich arbeite während der Elternzeit Teilzeit bei meinem Arbeitgeber, auf 20%. Mir stellt sich die Frage wie viel Mutterschutzgeld ich bekomme, wenn ich während der noch laufenden Elternzeit schwanger werden würde und entbinde. Be ...
Guten Tag Frau Bader, Ich habe vor meiner Schwangerschaft 4 Jahre Vollzeit auf meiner Arbeitsstelle gearbeitet. Mit Bekanntwerden meiner Schwangerschaft wurde ich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Nach meiner Elternzeit möchte ich gerne in Teilzeit zurück zu meinem Arbeitgeber (großer Träger mit mehreren Standorten). Habe ich ein "Recht" a ...
Guten Tag, Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage "Kann man während einer Brückenteilzeit Elternzeit nehmen oder endet die Brückenteilzeit dann automatisch? Also z.B. Einreichen von Brückenteilzeit für fünf Jahre und in diesem Zeitraum nach circa drei Jahren für zwei Monate Elternzeit (komplett ohne Arbeiten)." Nachfrage: mir geht es ...
Hallo, Ich habe einen Festvertrag mit 30h. Ich befinde mich noch in EZ bis 02.08.25. Ab 01.01.25 arbeite ich in TZ w. EZ 19,5 Stunden, befristet bis 31.07.25. Mein Festvertrag von 30h bleibt unberührt. Wenn ich jetzt während der TZ w. EZ schwanger werden sollte (bekäme direkt ein BV), würde der TZ Vertrag dann am 31.07.25 trotzdem auslaufen ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigung während Elternzeit
- Elterngeld
- Beratungshilfe und Unterhalt rückwirkend
- Frühchen Mutterschutz
- Kurzarbeit annehmen in Elternzeit
- Mindestunterhalt
- Minijob, Arbeitgeber will Urlaub kürzen
- Umzug nach Österreich
- Umzug nach Österreich
- Schwanger während EZ & zeitgleicher geringfügiger Beschäftigung bei einem anderen AG