kirshinka
Hallo, Wir sind ein kleiner Kinderladen (mit 2 erzieherinnen) und eine Erzieherin möchte nach der elternzeit Teilzeit arbeiten. Das geht aber leider nicht mit der von ihr gewünschten, sondern einer etwas höheren stundenzahl (33). Wir würden sie gerne wieder nehmen, aber 33 Stunden will/kann sie nicht und randzeiten könnte sie auch nicht abdecken (aberdie andere hat auch Kinder und kann noch jeden Tag früh und spät arbeiten). Wir haben verschiedene Optionen durchgespielt (auch während elternzeit woanders kürzer arbeiten und danach wieder vollzeit kommen, wenn Kind 3 Jahre alt ist), aber nix ist ok. Wer muss nun kündigen und wann?
Hallo, Kündigen muss sie, denn si ekann den Vertrag nicht mehr erfüllen. Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Nach der Elternzeit lebt der alte Arbeitsvertrag wieder auf. Also auch die alte Stundenanzahl. Weil ihr ein Kleinbetrieb seid, hat die Arbeitnehmerin keinen Anspruch auf Teilzeit. Kann nun die Arbeitnehmerin alte Stundenanzahl nicht realisieren und damit ihren Vertrag nicht erfüllen, muss sie kündigen. Gruß Sabine
kirshinka
Danke - das sehe ich auch so. Sie will aber nicht kündigen, sondern will dass wie ihr kündigen. Die Caritas hat ihr wohl geraten nicht zu kündigen und keine Abfindung zu unterschreiben, da sie sonst eine 3-monatige Sperre beim beim Arbeitsamt erhält. Bekommt sie eine Sperre oder weiß das Arbeitsamt hier Bescheid? Außerdem möchte sie eine Abfindung. Vielen Dank für eine Antwort.
kirshinka
Nachtrag: Sie hat auch noch 31 Tage Urlaub und 3,5 Tage Überstunden. Könnte Sie also also nach der Elternzeit den Urlaub anschließen und dann kündigen? Die Kündigungsfrist ist aber einen Monat zum Ende des Kalendermonats. Was ist dann mit der ca. eine Woche?
Mitglied inaktiv
Hi Schlechte Beratung bei der Caritas. Hat man ihr auch gesagt das ihr sie notfalls auf Schadensersatz verklagen könnt wenn sie dann nicht arbeiten kommt? Immerhin muß dann ja wer ihre Arbeitszeit übernehmen, was in einem solchen Kleinbetrieb wohl nur durch die wenigen anderen Mitarbeiter zu schaffen ist. Zudem dürfte es unter Arbeitsverweigerung fallen wenn sie nicht erscheint, macht sich dann bestimmt auch gut in den Papieren. Eine Abfindung kann sie eh vergessen, hat sie keinen Anspruch drauf. Und schon mal gar nicht wenn sie Vertragsbruch begeht. Wegen der möglichen Sperre, das ist vom Arbeitsamt und Berater unterschiedlich. Also kann es da gar keine allgemeinverbindliche Aussage geben. Sie soll sich im Vorfeld dort erkundigen, daraufhinweisen das man sich wegen Kleinbetrieb und Teilzeit nicht einigen kann und dann schauen. Oft bekommt man aufgrund dessen dann keine Sperre. So oder so, kündigen muß eindeutig sie, den sie kann den Vetrag nicht einhalten. Übrigens, wenn sie Arbeitsverweigerung macht, dann nimmt sie die fristlose Kündigung in Kauf - und dafür kann es beim Arbeitsamt auch eine Sperre geben. Schau mal hier: http://kuendigungsanwalt.de/kuendigung-fristlos-ausserordentlich.html
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