Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit nach Elternzeit, wenn nicht möglich was dann?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Teilzeit nach Elternzeit, wenn nicht möglich was dann?

astrastar

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Guten Tag, ich habe eine Frage, wir sind ein Kleinbetrieb, 3-4 Angestellte. Ich komme aus der Elternzeit zurück, was wenn mir mein Chef eine Teilzeitstelle ca. 17 Std nicht ermöglichen kann/möchte? Wie sieht es dann mit der Kündigung aus? Kann er mich dann kündigen, dass ich Arbeitslosengeld bekomme? Oder muss ich kündigen? Was passiert dann? Krankenvers. etc. ist man dann nicht gesperrt für eine Zeit? ich hatte ihm vor 2 Jahren gesagt, 2 Jahre Elternzeit. Könnte man theoretisch ein 3. Jahr anhängen oder wäre das so kurzfristig nicht möglich? Danke vorab


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er muss keine TZ-Stelle anbieten. Sie schulden VZ. Also müssen Sie kündigen. Sie werden eher keine Sperre bekommen, aber nur anteilig ArbGeld I für die Zeit, die Sie arbeiten könnten. Sie können ohne sein Einverständins das 3. Jahr dranhängen und mit seinem Einverständnis bei einem anderen AG TZ arbeiten Liebe Grüsse, NB


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