Darf der Arbeitgeben nach Elternzeit Teilzeit und 400€ Job ablehnen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf der Arbeitgeben nach Elternzeit Teilzeit und 400€ Job ablehnen?

Hallo, ich möchte nach meiner Elternzeit (1 Jahr) 25 h/Woche arbeiten und einen 400€ Job machen. Meine Frage ist ob er den 400€ als 25 h Kraft ablehen kann? Begründete Sorge, das ich meiner Haupttätigkeit mit 25h nicht verantwortungsvoll nachkomme kann, würde ja meiner Meinung nach nicht bestehen. Sollte er aber den 400€ Job ablehnen, kann ich auch nicht 25h arbeiten gehen, weil dann das Geld zu knapp ist. Gibt es irgendwelche "Richtlinien", Paragraphen oder Urteile auf die ich mich berufen könne? Wie stehen meine Chancen? Vielen Dank im Voraus!

von staffilokokkus am 24.09.2011, 21:55



Antwort auf: Darf der Arbeitgeben nach Elternzeit Teilzeit und 400€ Job ablehnen?

Hallo, der Mini-Job bei einem anderen AG? Da muss er zustimmen, kann aber nur betriebsbedingt ablehnen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.09.2011



Antwort auf: Darf der Arbeitgeben nach Elternzeit Teilzeit und 400€ Job ablehnen?

hallo du meinst das du einen 400 euro job bei einem anderen ag annehmen möchtest,oder? er kann nur ablehnen wenn deine arbeit dadurch beeinträchtigt werden könnte oder wenn es zur konkurenz geht.

Mitglied inaktiv - 24.09.2011, 22:42



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