Duales Studium in Elternzeit Teilzeit arbeiten

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Duales Studium in Elternzeit Teilzeit arbeiten

Hallo, Ich möchte gern ein duales Studium in der Pflege beginnen. Das Studium ist in Modulen aufgebaut, man ist in ca. 10 Wochen Blöcken zur Theorie an der Uni und z.b. in 10 Wochen Blöcken in der Praxis bei einem Krankenhaus, bei dem man einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hat. Die SWS an der Uni sind meist 24. In der Praxis muss mit 40 Wochenstunden gearbeitet werden weil es ein Vollzeitstudium ist. Ein Teilzeitmodell wird nicht angeboten bzw. nach Rückfrage abgelehnt. Nun habe ich noch 24 Monate Elternzeit übrig. Wenn ich das Studium normal in Vollzeit beginne und z.b. ab dem 3. Semester rechtzeitig 24 Monate Elternzeit beantrage, habe ich dann das Recht dazu, die Praxisblöcke für diese 2 Jahre in Teilzeit zu erbringen? Bzw. muss ich dass nicht sogar, weil ich doch während der EZ nur zw. 15 und 30 Stunden arbeiten darf? Darf mir meine Ausbildungsklinik dies verweigern? Und die Uni? Kann es diese ablehnen bzw. mir verweigern? Die Theorie an der Uni würde ich normal in Vollzeit durchziehen. Die Praxisstunden müssen allerdings alle erbracht werden damit ich später nach 7 Regelsemestern zum Examen zugelassen werde. Das würde ich ja zeitlich dann nicht schaffen. Allerdings könnte ich doch die fehlenden Praxisstunden einfach am Schluss anhängen und das Examen z.b. ein Jahr später machen. Die Uni sagt, dies ist ein Vollzeitstudium und geht nicht in Teilzeit. Ich könne höchstens Urlaubssemester nehmen. Das hilft mir nur nicht, denn es wäre mir einfach wichtig die Praxis nicht in 40 Wochenstunden erbringen zu müssen, da ich es mit meinen Kindern nur schlecht vereinen kann! Wie ist da die rechtliche Lage bei einem dualem Studium? Vielen Dank

von Freva am 21.06.2022, 19:23



Antwort auf: Duales Studium in Elternzeit Teilzeit arbeiten

Hallo, ein Recht, die Praxisblöcke in Teilzeit zu erbringen, halte ich für fragwürdig. Grundsätzlich ist es ja so, dass man in der Elternzeit Teilzeit arbeiten kann, es sei denn, es stehen betriebliche Gründe entgegen. Nach Aussage der Uni handelt es sich aber um ein Vollzeitstudium und es steht zu befürchten, dass Teilzeit schlichtweg nicht anerkannt wird. Ob dies so ist oder nicht kann ich nicht sagen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.06.2022



Antwort auf: Duales Studium in Elternzeit Teilzeit arbeiten

Ohne dir jetzt rechtlich etwas Defintives sagen zu können: wenn du jetzt schon für dich geltend machst, das ganze nicht mit deiner Familie / Kinderbetreuung vereinbaren zu können, ist das Studium bzw. der Job evt., nicht das Richtige. Kinderbetreuung ist nun mal Privatsache. Wenn man seinen Job nicht damit vereinbaren kann oder will, muss man sich evt. einen anderen Job suchen oder die Betreuung nochmal neu organisieren. Die Praxissemester dienen ja auch dazu, dir einen Einblick in deinen zukünftigen Arbeitsalltag zu geben. Wenn du da jetzt schon in der Ausbildung sagst, dass du das natürlich nicht machen kannst/willst ... finde ich persönlich das unfair denjenigen gegenüber, die können und willen.

von cube am 22.06.2022, 11:28



Antwort auf: Duales Studium in Elternzeit Teilzeit arbeiten

? Die Uni sagt, geht nur in vollzeit. Woher sollst du das Recht bekommen es in tz zu machen??? Verstehe deinen Anspruch nicht.

von mellomania am 22.06.2022, 11:52



Antwort auf: Duales Studium in Elternzeit Teilzeit arbeiten

Versteh mich nicht falsch - ich finde das nicht unverschämt oder so (wie es vielleicht rübergekommen sein könnte). Aber: die Uni bietet dir ja an, die Praxissemster nach der EZ zu machen. So, wie ich es verstehe, willst du aber auch nach der EZ eben nicht VZ arbeiten. Und das finde ich dann eben problematisch anderen Studenten gegenüber, die eben die VZ abarbeiten. Die Grundlage "in EZ darf ich ja gar nicht VZ arbeiten" kann ich nicht sehen. Auch ein normaler AG kann eine TZ in EZ ablehnen, wenn er der Ansicht ist, dass die Aufgaben eben nicht in TZ erfüllt werden können. Ich denke, die Uni bzw. das KH hat da die gleichen Rechte. Zumal die VZ eben fester Bestandteil der Studien-/Ausbildungs- und sogar Prüfungsverordnung sind. Eine Sache noch am Rande: 24 SWS ist das, was du an Präsenz hast - du wirst aber zu Hause dafür auch noch arbeiten/lernen müssen. Oder Hausarbeiten erstellen müssen etc. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen: selbst mit Berufserfahrung und also massig Vorkenntnissen im dann gewählten Studiengang habe ich so einige Stunden zu Hause vor Büchern und dem Laptop verbracht. Vieles wird in den Vorlesungen nur angerissen und Grundsätzliches erklärt/diskutiert - in die Tiefe arbeitest du dann zu Hause. Also die Annahme, der theoretische Teil wäre mit den Präsenzstunden an der Uni sozusagen in TZ so abgefrühstückt, dass man sich dann nur um die Kids kümmern kann, ist meiner Meinung nach unrealistisch.

von cube am 22.06.2022, 12:04



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