Ilo85
Sehr geerhte Frau Bader, ich möchte im zweiten Jahr meiner Elternzeit bei meinem Arbeitgeber Teilzeit arbeiten. Nun habe ich ein anderes Jobangebot bekommen und könnte bei einem anderen Arbeitgeber auf 450 Euro Basis auch arbeiten. Das heißt ich arbeite bei meinem jetzigen Arbeitgeber Teilzeit und bei dem Neuen zusätzlich 4 Stunden/Woche. Ist dies ok? Nutze ich die Vorteile meiner Elternzeit nur beim Hauptarbeitgeber oder bei beiden? Muss ich dem Minijobarbeitgeber sagen, dass ich in Elternzeit bin oder ist das gar nicht relevant, da der Kündigungsschutz nur beim Hauptarbeitgeber zählt? Liebe Grüße I. Rödl
Hallo, das geht, wenn der AG zustimmt u Sie nicht mehr asls 30 Std/ Wo arbeiten. Liebe Grüße NB
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Hallo, und zwar mein Sohn ist am 27.11.2007 geboren.Ich hatte ab da an 3 Jahre Elternzeit beantragt mit der Option das ich gerne am 01.12.2008 20 Stunden die Woche wieder arbeiten kommen würde. Da nicht genug angestellt sind braucht er mir die nicht zu Verfügung zu stellen, das weiß ich. ER hat aber sein okay gegeben. Meine Frage nun würde me ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe im Feburar 2014 entbunden und für 2 Jahre Elternzeit eingereicht. Ab März 2015 habe ich Teilzeit in Elternzeit gearbeitet, aber bin zeitgleich erneut schwanger geworden. Daher habe ich im September 2015 meine Elternzeit zum Beginn des Mutterschutz vorzeitig beendet. In der Zeit des Mutterschutz habe ic ...
Sehr geehrte Frau Bader, Das Thema mit den Überstunden/ Mehrstunden ist immer wieder eine nicht ganz einfach zu durchschauende Sache. Seit September arbeite ich nun in der Elternzeit 30h die Woche, also die max. Stundenanzahl. Ich habe dieses Modell gewählt, da ich gerne mehr Zeit für mein Kind haben möchte und ebenso vom Kündigungsschutz zu p ...
Hallo, Ich möchte gern ein duales Studium in der Pflege beginnen. Das Studium ist in Modulen aufgebaut, man ist in ca. 10 Wochen Blöcken zur Theorie an der Uni und z.b. in 10 Wochen Blöcken in der Praxis bei einem Krankenhaus, bei dem man einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hat. Die SWS an der Uni sind meist 24. In der Praxis muss mit 40 Woch ...
Hallo Frau Bader , Ich hoffe so ist meine Frage allgemeiner. Bin ich verpflichtet einen Teilzeit Nebenjob zu kündigen wenn ich in meiner Elternzeit erneut schwanger bin und bei meinem Hauptarbeitgeber die Elternzeit verkürze um bei diesem die Mutterschutzfrist und Mutterschaftsgeld aus dem Vollzeitlohn zu bekommen? Mfg
Sehr geehrte Frau Bader, folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit und Beschäftigungsverbot und Beendigung der Elternzeit
Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...
Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und mein Mann beabsichtigt, auch wieder Elternzeit zu nehmen. Derzeit arbeitet er 80%. Da die Situation in seinem Unternehmen etwas angespannter zu werden scheint, spielen wir derzeit mit dem Gedanken, ob er nicht im Anschluss an die Geburt direkt zwei Jahre EZ nehmen sollte, um vom Kündigungs ...
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