zini82
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe im Feburar 2014 entbunden und für 2 Jahre Elternzeit eingereicht. Ab März 2015 habe ich Teilzeit in Elternzeit gearbeitet, aber bin zeitgleich erneut schwanger geworden. Daher habe ich im September 2015 meine Elternzeit zum Beginn des Mutterschutz vorzeitig beendet. In der Zeit des Mutterschutz habe ich somit volles Gehalt bezogen. ABER_ wie berechnet sich der Urlaubsanspruch? Wird der Urlaubsanspruch dann aus der Teilzeit oder aus der Vollzeit zu Grunde gelegt? Grüße
Hallo, der Urlaub aus der TZ-Tätigkeit ermittelt sich nach dem TZ-Lohn. Im Mutterschutz aus dem VZ-Lohn Liebe Grüße NB
chrissicat
Der Urlaubsanspruch für die Zeit der Teilzeittätigkeit wird in Teilzeit ermittelt, und ab dem Mutterschutz wieder in Vollzeit.
zini82
Wir der Sept. dann mit dem Urlaub aus Voll- oder Teilzeit abgegolten? Mutterschutzbeginn war der 21.09.15
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