Mitglied inaktiv
Hallo, und zwar mein Sohn ist am 27.11.2007 geboren.Ich hatte ab da an 3 Jahre Elternzeit beantragt mit der Option das ich gerne am 01.12.2008 20 Stunden die Woche wieder arbeiten kommen würde. Da nicht genug angestellt sind braucht er mir die nicht zu Verfügung zu stellen, das weiß ich. ER hat aber sein okay gegeben. Meine Frage nun würde meine Elternzeit noch bis 2010 laufen, gehe aber wieder arbeiten ist dann somit der Kündigungsschutz aufgehoben da ich wieder angefangen habe oder habe ich trotzdem Kündigungsschutz bis 2010? Danke schon einmal
Hallo, wenn Sie in EZ sind u TZ arbeiten, haben Sie den Kü-SChutz! Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
für die Elternzeit, der nach der EZ wieder hinfällig werden würde mit dem Vermerk, am 27.11.10 tritt der Arbeitsvertrag vom..... wieder in Kraft. Arbeitest Du schon oder willst Du erst arbeiten, weil oben steht ab 01.12 08 und weiter unten dann ...: "da ich wieder angefangen habe zu arbeiten" LG Peeka
Mitglied inaktiv
Hallo nein fange erst zum 01.12. wieder an. Hatte geschrieben ob mein Kündigungschutz dann wegfällt wenn ich dann wieder angefangen habe zu arbeiten. Würde ich ja nicht arbeiten könnte er mich ja noch 2 Jahre nicht kündigen. Meine Frage kann er mich kündigen wenn ich am 01.12. wieder komme. LG
Mitglied inaktiv
ich würde trotzdem einen Zusatzvertrag vereinbaren für die Zeit der EZ... Ob er diesen Zusatzvertrag auflösen kann weiß ich allerdigns nicht... Du könntest es allerdings... Wenn Du merkst, Du "kriegst es nciht gebacken" mit Kind/Haus/Job, dann könntest Du aus dem Zusatzvertrag raus mit Einhaltung der Kündigungsfrist und dann ganz normal nach den 3 Jahren EZ wieder einsteigen.... LG Peeka
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