Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit in Elternzeit

Frage: Teilzeit in Elternzeit

Vijo

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Sehr geehrte Frau Bader,  ich hätte eine Frage bezüglich Teilzeit in Elternzeit. Sowie ich weiß, darf Teilzeit in Elternzeit und die gewünschten Arbeitsstunden(z.B. 4 Stunden / Tag)  nur aus dringenden betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber verweigert werden.  Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, wie das mit der Arbeitszeit ist. Kann ich als Mutter in Teilzeit in Elternzeit bestimmen, dass ich von 7:30 Uhr arbeite und nicht erst von 9:00 Uhr? Und hat mein Arbeitgeber das Recht mir den Arbeitsbeginn um 7:30 Uhr zu verweigern?  In meinem Fall gibt es sogar Kolleginnen, die zu dieser Uhrzeit anfangen, jedoch in einer anderen Sparte und mit anderen Aufgaben.  Mit freundlichen Grüßen  vijo


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, wenn in dem Vertrag nichts steht, entscheidet das der AG (=Direktionsrecht). Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Nein, das Recht hast du nicht.


Neverland

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Nein kannst du nicht verlangen. TZ in EZ ist ein eigenständiger Vertrag. Ihr müsst euch da einigen. Falls das nicht möglich ist, kannst du aber in der EZ woanders arbeiten - natürlich musst du deinem jetzigen AG das aber mitteilen.


KielSprotte

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Nicht nur mitteilen, sondern seine Erlaubnis einholen.


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